Sollte die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (NÖGKK) tatsächlich beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) gegen die Kassen-"Ausgabenbremse" vorstellig werden, wird sie rechtliche Unterstützung vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger bekommen.

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Wien/St. Pölten – Sollte die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (NÖGKK) tatsächlich beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) gegen die Kassen-"Ausgabenbremse" vorstellig werden, wird sie rechtliche Unterstützung vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger bekommen. Der Hauptverband selbst wird nicht gegen das Gesetz vorgehen, erfuhr die APA am Montag.

Zunächst muss die NÖGKK den Gang vor den VfGH aber erst beschließen, und zwar in einer Vorstandssitzung am 19. September. Anlassfälle für den möglichen Gesetzesprüfungsantrag sind drei Bauprojekte der Krankenkasse sowie eine Personalentscheidung, die vom Sozialministerium unter Beate Hartinger-Klein (FPÖ) gestoppt wurden, wie der "Kurier" berichtete. Auch für die Kassenvertragsverhandlungen mit der niederösterreichischen Ärztekammer soll Rechtssicherheit geschaffen werden.

Selbst nicht aktiv

Sollte es zum Gang vor das Höchstgericht kommen, werde es vom Hauptverband Rechtsbeistand geben, wurde der APA am Montag versichert. Selbst werde der Hauptverband beim VfGH nicht aktiv werden. Er könne dies gar nicht, weil er momentan in keinem konkreten Fall von den Auswirkungen des im Juli im Nationalrat beschlossenen Gesetz direkt betroffen sei.

Die "Ausgabenbremse" soll aus Sicht der Regierung verhindern, dass vor der Fusion der Sozialversicherungsträger die Kosten der Kassen in die Höhe gehen. Sie begrenzt den finanziellen Spielraum der Kassen bei Ärzteverträgen, Bauprojekten und beim Personal. Dies aber in einem Maß, das nach Ansicht der Kassen "völlig überschießend" in die Selbstverwaltung eingreift. (APA, 10.9.2018)