Archivbild vom Krankenhaus Villach: Der Kärntner Landesrechnungshof hat im Rahmen einer Großvorhabensprüfung den Ausbau des Landesspitals untersucht.

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Villach/Klagenfurt – Der Kärntner Landesrechnungshof hat im Rahmen einer Großvorhabensprüfung den Ausbau des Landeskrankenhauses Villach untersucht. Die Kosten dafür dürften wohl höher ausfallen als angekündigt. Laut Rechnungshof wurden sie um gut drei Millionen zu niedrig angesetzt und dürfen insgesamt knapp 62 Millionen Euro betragen.

Etwa wurden in den Planungen die Elektrokabellängen um 35 Prozent zu niedrig angesetzt. Dazu kommen dann noch 1,38 Millionen Euro für den Brandschutz. Diese Kosten wollte der Krankenanstalten-Betreiber Kabeg in einem separaten Projekt veranschlagen. Die Rechnungshofprüfer schlagen mehrere Sparmaßnahmen vor. Für Kritik sorgen etwa die geplante komplette Neumöblierung und die 65-Zoll-Fernseher, mit denen die Kabeg die Patientenzimmer ausstatten möchte. Hier würden es auch kleiner dimensionierte Geräte tun, finden die Experten.

Ein weiterer Kritikpunkt des Rechnungshofs: Die Baumeisterarbeiten begannen schon im Juni 2017. Vorgelegt wurde das Projekt dem Rechnungshof erst im Oktober, die vollständigen Unterlagen hatte er dann im Dezember. "Wenn Großvorhaben bereits vor der Überprüfung durch den LRH umgesetzt werden, können unter Umständen Kritikpunkte nicht mehr berücksichtigt werden", meinte dazu Direktor Günter Bauer.

Prüfer sahen sich Umgang mit Berichten aus 2016 an

Ein Drittel der Empfehlungen des Kärntner Landesrechnungshofs aus dem Jahr 2016 sind bisher umgesetzt worden. In sieben Berichten wurden insgesamt 221 Empfehlungen abgegeben, die meisten betrafen das nun in Sanierung befindliche Landesmuseum, wie es in einer Aussendung am Dienstag hieß.

Die Umsetzung weiterer Empfehlungen wurde von den geprüften Stellen zugesagt. Beim Landesmuseum wurde beispielsweise eine zu Unrecht gewährte Bildschirmzulage an den früheren Museumsdirektor zurückerstattet. Weiters wurde auf Empfehlung des Rechnungshofs eine Gehaltsobergrenze für Chefposten in der Kabeg, der Verwaltung der Landesspitäler, eingeführt. Deren Salär darf nun jenes des Landeshauptmanns nicht mehr übersteigen.

Nicht alle Empfehlungen des Rechnungshofs werden angenommen oder zumindest zugesagt. Etwa werden in der Kabeg Sonderverträge weiter nicht dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorgelegt. Oder bei den Landesbeteiligungen empfahlen die Prüfer eine Mitnutzung des Landesfuhrparks, weil dort in drei Jahren fast 400.000 Euro an Kilometergeld verrechnet worden waren. Dies wurde vom Fuhrparkleiter abgelehnt, es gebe dafür keine Kapazitäten. Durch das Nachfrageverfahren erhöhe sich der Druck auf die geprüften Stellen, Empfehlungen umzusetzen, erklärte Rechnungshofdirektor Günter Bauer. Für das kommende Jahr ist ein erweiterter Bericht über die Umsetzung von Empfehlungen der Jahre 2013 bis 2017 geplant. (APA, 11.9.2018)