Wien – Die sechs Schubhäftlinge, die in der Nacht auf Samstag in ihrer Zelle im Wiener Polizeianhaltezentrum (PAZ) am Hernalser Gürtel Feuer gelegt und dabei schwere Verletzungen davongetragen haben, werden wegen versuchten Mordes und vorsätzlicher Gemeingefährdung angezeigt. Das sagte die Sprecherin der Wiener Staatsanwaltschaft, Nina Bussek, am Montag.

Als Begründung für die Untersuchung wegen versuchten Mordes gab Bussek an, dass zumindest ein bedingter Vorsatz angenommen werden könne. Vier der sechs beteiligten Schubhäftlinge – fünf Afghanen und ein Iraner – befanden sich am Montag bereits in der Justizanstalt Josefstadt, zwei waren weiter im Krankenhaus. Laut Bussek wurde bereits der Antrag auf U-Haft gestellt.

Brand als Zeichen

Abgesehen von der teilweisen Einvernahme eines der Beteiligten gibt es bisher keine Aussagen. Laut Bussek liegt der Akt nun bei einem Haftrichter, der über die Verhängung der Untersuchungshaft zu entscheiden hat.

Der 31-Jährige, der bisher als Einziger teilweise befragt wurde, hatte angegeben, dass die Zelleninsassen ein Zeichen setzen wollten. Der am Freitag gegen 22.30 Uhr ausgebrochene Brand in einer Zelle im ersten Stock des PAZ hatte einen Großeinsatz von Polizei, Berufsfeuerwehr und Berufsrettung ausgelöst. Die sechs Männer im Alter von 18 bis 33 Jahren hatten auf einem DIN-A5-Zettel eine Art Erklärung auf Deutsch verfasst. Sie beklagten darin ihre Perspektivlosigkeit wegen der drohenden Abschiebung.

Schadenshöhe nicht bekannt

Die Ermittler fanden den stark verkohlten Zettel bei einer ersten Begehung nach dem Feuer und dachten zunächst an einen Abschiedsbrief. Die Suizidtheorie wurde jedoch nach der Befragung des Häftlings unwahrscheinlich. Er gab an, sie hätten ein Zeichen des Protests setzen wollen. Sie zündeten Matratzen und Bettzeug an und zogen sich dann ins Badezimmer zurück, wo sie den Türschlitz mit einem Fetzen abzudichten versuchten.

Wie hoch der Sachschaden ist, war am Montag noch unklar. Die genaue Schadensaufstellung obliegt der Bundesimmobiliengesellschaft, der das Polizeianhaltezentrum gehört. Im Wesentlichen geht es bei der Schadensaufstellung um die völlig verwüstete Zelle und deren Inventar. (APA, 17.9.2018)