Wien – Den von der Industriellenvereinigung am Donnerstag erneut vorgebrachten Vorwurf, Genehmigungsverfahren für Industrieanlagen, Mülldeponien oder Großprojekte wie den Lobautunnel oder die dritte Flughafenpiste würden mutwillig verzögert, stützt der im September dem Parlament zugeleitete UVP-Bericht des Umweltministeriums nicht.

Aufgeschlüsselt nach Verfahrensart vom Antrag bis zur Entscheidung der UVP-Behörde dauerten Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) von 2009 bis 2017 im Mittel 16,4 Monate. Wobei Genehmigungsverfahren 2017 mit 24,3 Monaten um acht Monate länger dauerten – weil im Vorjahr besonders aufwendige Verfahren abgeschlossen wurden, so das Umweltbundesamt. Vereinfachte Verfahren wurden im Mittel innerhalb von elf Monaten entschieden (Medianverfahren).

Bestehen Zweifel, ob ein Windrad oder Kraftwerk UVP-pflichtig ist, wird es kompliziert, es muss ein UVP-Feststellungsverfahren abgeführt werden. Die mittlere Verfahrensdauer solcher Feststellungsverfahren betrug von 2009 bis 2017 im Schnitt 3,3 Monate, wobei die meiste Zeit für die Beibringung von Unterlagen draufging. Lagen alle Pläne und Gutachten vor, brauchte die Behörde für Entscheidung und Bescheidausstellung) im Schnitt 2,7 Monate.

Der nun im Wege des Umweltausschusses in den Nationalrat eingebrachten Abänderungsantrag für die UVP-Gesetznovelle verleiht dem an sich positiven Unterfangen einen bitteren Beigeschmack. Denn eigentlich wird nachgeholt, was seit Jahren überfällig ist: die Implementierung der sogenannten Aarhus-Konvention in nationales Recht. Dieses völkerrechtliche Vertragswerk sichert den Bürgern nicht nur den Zugang zu Informationen durch die Behörden betreffend Luft, Wasser, Boden, Land, Landschaft und Artenvielfalt. Sie sichert dem Einzelnen auch Öffentlichkeitsbeteiligung bei Vorhaben mit erheblichen Umweltauswirkungen sowie den Zugang zu Gerichten. Jede Person hat ein Widerspruchs- und Klagerecht. (ung, 4.10.2018)