Wien – Das Finanzministerium hat am Freitag ein Gutachten vorgelegt, das die verfassungskonforme Umsetzung der Zusammenführung der Prüforganisationen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherung bestätigen soll. Die Finanzprokuratur und ein Universitätsgutachten kommen zum Ergebnis, dass das Gesetz nicht gegen die Selbstverwaltung verstößt, hieß es in einer Aussendung des Finanzministeriums.

Die "Gemeinschaftliche Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben" ("GPLA-Prüfungen") soll es laut den Plänen der türkis-blauen Bundesregierung für die Sozialversicherungen in der bisherigen Form nicht mehr geben. Künftig soll die Finanzverwaltung, die auch für Steuerprüfungen zuständig ist, diese Aufgabe dazu übernehmen. Mehr als 300 Personen österreichweit werden aus der Sozialversicherung Richtung Finanz wechseln. Vonseiten der Krankenkassen sowie aus Gewerkschaftskreisen gab es Kritik an dieser Maßnahme. Einzelne Kassen befürchten, dass die Prüfungen durch die Finanzverwaltung weniger effizient sind und geringere Einnahmen bringen. Die Gewerkschaft hält die Maßnahme für verfassungswidrig, weil dadurch die Selbstverwaltung ausgehebelt werde.

"Gute Gründe"

Das Finanzministerium legte am Freitag mehrere Stellungnahmen vor, wonach die Pläne rechtskonform und alle verfassungsrechtlichen Anforderungen einwandfrei erfüllt sind. Die Finanzprokuratur sieht etwa "gute Gründe dafür, die Festsetzung und Einhebung von Beiträgen, aus denen sich Selbstverwaltungskörper finanzieren, nicht als Wesensmerkmal der Selbstverwaltung anzusehen". Es erscheine "verfassungsrechtlich jedenfalls zulässig, die derzeit von den GKK und den Abgabenbehörden des Bundes wahrgenommene Aufgabe der Prüfung der lohnabhängigen Abgaben in einer einheitlichen Prüfungsorganisation, die im Wirkungsbereich des Bundes etabliert ist, zusammenzuführen", so die Finanzprokuratur.

Zu einem ähnlichen Ergebnis kam ein Gutachten von Universitätsprofessor Harald Stolzlechner. Demnach habe die Einhebung und Prüfung der Beiträge seit jeher zur weitgehenden Disposition des einfachen Gesetzgebers gestanden, die Pläne würden gegen keine Bestimmung über die verfassungsrechtlichen Grundlagen der sozialen Selbstverwaltung verstoßen, so der emeritierte Professor für Öffentliches Recht der Uni Salzburg.

Für die Übernahme der neuen Aufgabe sieht sich das Finanzministerium jedenfalls gewappnet. Zudem verweist man auf die bisherige Statistik. Seit 2003 habe die Finanzverwaltung bereits bis zu 50 Prozent der Prüfungen übernommen. Die Prüfverfahren orientierten sich an internationalen Standards und würden laufend modernisiert. Nicht ohne Grund sei das Mehrergebnis pro Fall bei GPLA-Prüfungen in der Finanzverwaltung mit durchschnittlich 14.309 Euro deutlich über dem der Sozialversicherung mit 13.672 Euro.

Die Reform bringe also nicht nur eine Verwaltungsvereinfachung, sondern steigere auch die Effizienz, wies Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) Kritik an mangelnder Effizienz zurück. Die Eingliederung des SVA-Prüfpersonals in die Finanzverwaltung werde man reibungslos organisieren, entsprechende Vorkehrungen seien schon getroffen worden. Zugleich stellte das Finanzministeriums klar: "Es geht keinesfalls um mehr Kontrollen, sondern um eine effizientere Prüftätigkeit aus einer Hand." (APA, 12.10.2018)