1. Zwischen 21. und 25. November 2018 bis 23:59 können sich UserInnen mit diesem Formular als TesterIn für den Renault ZOE bewerben.

  2. Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, über eine gültige Lenkberechtigung für die Klasse B verfügt und zu der keine Vormerkungen im Führerscheinregister gem. § 30a FSG vorliegen. Außerdem muss der Wohnsitz in Österreich liegen.

  3. Unter allen TeilnehmerInnen wählt DER STANDARD gemeinsam mit Renault zwei TesterInnen aus. Diese werden vom STANDARD bis 28. November 2018 schriftlich oder telefonisch verständigt.

  4. Die zwei ausgewählten TesterInnen dürfen anschließend den Renault ZOE kostenlos im Testzeitraum (7.-10. Dezember 2018) Probe fahren. Der Renault ZOE muss persönlich beim STANDARD (Vordere Zollamtsstraße 13, 1030 Wien) abgeholt und auch retourniert werden. Die Abholung findet am 7. Dezember 2018 statt. Bei der Abholung des Autos wird ein Produktmanager von Renault anwesend sein, der das Auto übergibt, erklärt und für weitere Fragen zur Verfügung steht. Außerdem wird im Zuge der Übergabe ein Video erstellt. Das Auto ist bis 10. Dezember 2018 zu retournieren. Eventuell anfallende Reisekosten für Abholung und Rückgabe des Autos übernimmt der/die TesterIn. Bei der Abholung des Renault ZOE ist der Führerschein mitzubringen, von dem DER STANDARD eine Kopie anfertigt, sowie eine Übernahmebestätigung und das Einverständnis zu den Teilnahmebedingungen zu unterschreiben.

  5. In der Zeit zwischen Abholung des Renault ZOE und der Retournierung ("Test-Zeitraum") wird das Auto von dem/der TesterIn ausführlich getestet bzw. Probe gefahren. Dazu sind auch zwei spezielle Aufgaben, die vom STANDARD und Renault bei der Übergabe des Fahrzeugs vorgegeben werden, mit dem Testfahrzeug zu erfüllen. Die Fahrten müssen im Inland stattfinden, Auslandsfahrten sind nicht erlaubt.

  6. Im Anschluss an den Test schreibt der/die TesterIn einen Erfahrungsbericht mit mindestens 2.000 und maximal 6.000 Zeichen Länge und schickt diesen, zusammen mit mindestens fünf Fotos des Autos bzw. den Testfahrten, bis spätestens 11. Dezember 2018 an den STANDARD. Der Bericht hat sich inhaltlich mit dem Alltagseinsatz des Fahrzeuges (insbesondere hinsichtlich Alltagseignung, Transportvolumen, Komfort, Leistung, Sicherheitsgefühl, Fahrverhalten, Praktikabilität) und mit den beiden Aufgaben auseinander zu setzten. Die Erfahrungsberichte der beiden TesterInnen werden anschließend in einem Promotion-Artikel ("Feature") veröffentlicht. Hierfür steht der/die TesterIn für Rückfragen und ggf. auch für ein kurzes Interview zur Verfügung.

  7. Der/Die TesterIn stimmt zu, dass DER STANDARD die übergebenen Bilder sowie die angefertigte Videos online, in der Print-Ausgabe und auf den Social-Media-Kanälen von DER STANDARD verwenden kann. Ebenso stimmt der/die TesterIn der Verwendung des Bild- und Videomaterials auf den Kommunikationskanälen von Renault zu. Dies umfasst insbesondere Social Media, Website und Werbemittel.

  8. Bei fehlender oder nicht zeitgerechter Anlieferung des Testberichts ist der User verpflichtet, den Renault ZOE unverzüglich an den STANDARD bzw. Renault zu retournieren. Zudem hat der/die TesterIn diesfalls ein einmaliges Benützungsentgelt für das Fahrzeug in Höhe von EUR 100,-- an den STANDARD zu leisten.

  9. Der/Die TesterIn erklärt den Erfahrungsbericht selbst verfasst zu haben sowie das zur Verfügung gestellte Bild- und ggf. Videomaterial selbst angefertigt zu haben. Dem STANDARD und Renault wird das Recht eingeräumt, diese Materialien online auf den jeweiligen Webseiten, in der Print-Ausgabe des STANDARD und den Social Media Kanälen der beiden Unternehmen vollständig und uneingeschränkt zu verwenden. Die TeilnehmerInnen halten den STANDARD sowie Renault diesbezüglich von Ansprüchen Dritter schad- und klaglos. DER STANDARD behält sich das Recht vor, die übermittelten Materialien vor Veröffentlichung zu redigieren.

  10. Die Fahrzeuge werden von Renault vollgetankt bzw. voll aufgeladen an den/die TesterIn übergeben. Für die weiteren Aufladungen erhalten die TeilnehmerInnen von Renault eine Tankkarte, somit werden die Kosten für den Energieverbrauch von Renault übernommen.

  11. Der/Die TesterIn hat bei Testfahrten zu jedem Zeitpunkt fahrtüchtig zu sein und die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung einzuhalten. Für Verkehrsstrafen haftet jede/r TesterIn selbst. Für allfällig mittransportierte Sachen oder Personen ist der/die TesterIn selbst verantwortlich und übernimmt DER STANDARD sowie Renault dafür keine Haftung.

  12. Der Renault ZOE darf nur gemäß der jeweiligen Typisierung und nur auf Straßen- und Verkehrsflächen benützt werden, auf denen die StVO gilt. Die Nutzung der Fahrzeuge zu anderen als privaten Zwecken ist untersagt.

  13. Im Falle eines Schadens am Fahrzeug haftet Renault und übernimmt die Kosten hierfür. Für die TesterIn gibt es dabei keinen Selbstbehalt. Dies gilt nicht für mutwillige Beschädigungen, Fahrerflucht etc. Jedwede Beschädigung am Fahrzeug bzw. Verlust/Diebstahl hat der/die TesterIn unverzüglich an den STANDARD oder Renault zu melden.

  14. Eine Weitergabe der zu testenden Fahrzeuge durch die TesterInnen ist nicht gestattet. Bei Weitergabe an Dritte haftet der Übergeber gegenüber Renault für sämtliche daraus entstehende Nachteile und hält Renault für sämtliche daraus resultierende Schäden schad- und klaglos.

  15. Der Nutzungsvertrag kommt zwischen dem/der jeweiligen TesterIn und Renault zustande. DER STANDARD übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder Schäden, die durch den Test am Renault ZOE verursacht werden.

  16. DER STANDARD darf das Projekt ohne Angaben von Gründen jederzeit abbrechen.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne per Mail an gewinnen@derStandard.at.