Immer mehr Mietverträge werden nur noch befristet abgeschlossen.

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Mietverträge werden vor allem im privaten Segment häufig nur noch befristet angeboten. Mehr als zwei Drittel sind es bei Neuabschlüssen bereits, darauf machte die Arbeiterkammer zu Jahresbeginn aufmerksam. Bei allen bestehenden privaten Mietverträgen sind es 44 Prozent.

In Deutschland als Ausnahme möglich

Mit einem Blick nach Deutschland, wo befristete Mietverträge nur in Ausnahmefällen erlaubt sind – etwa wenn ein Vermieter die Wohnung für sich oder Angehörige nach Ablauf der Befristung nutzen oder das Haus abreißen oder umbauen lassen will –, wünscht sich der Parlamentsklub der Liste Pilz (der Klub heißt seit wenigen Tagen "Jetzt"), dass auch in Österreich wieder mehr unbefristet vermietet wird. Der "Jetzt"-Abgeordnete Wolfgang Zinggl bringt deshalb am Donnerstag einen Entschließungsantrag ein, in dem die Bundesregierung ersucht wird, "ein Bundesgesetz auszuarbeiten, das befristete Mietverträge nur mehr in begründeten Ausnahmefällen zulässt".

Als Vehikel für den Antrag dient der Fraktion die für Donnerstag geplante Debatte zum Bericht des parlamentarischen Ausschusses für Bauten und Wohnen über einen Entschließungsantrag der Regierungsparteien ("Modernisierung, Stärkung und Absicherung der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft, Schritte zur Verländerung der WBIB").

Allgemeiner Wunsch nach mehr unbefristeten Verträgen

Der Antrag der Liste "Jetzt" hat natürlich wenig Aussicht auf Erfolg. Die meisten im Parlament vertretenen Parteien wünschen sich aber ebenfalls, dass es wieder zu mehr unbefristeten Mietverhältnissen kommt.

Die SPÖ will Befristungsmöglichkeiten einschränken, "um hohe Kostenbelastungen durch oftmaligen Umzug zu vermeiden", wie es in ihrem "7-Punkte-Programm für Leistbares Wohnen" heißt. Und auch die türkis-blaue Bundesregierung hat laut ihrem Regierungsprogramm vor, "längerfristige Mietverhältnisse zu fördern", in Form eines nicht näher erläuterten "Anreizsystems". Beobachter gehen davon aus, dass damit die Wiedereinführung des degressiven Befristungsabschlags gemeint ist; das heißt, dass bei einer kürzeren Befristung ein höherer Abschlag gelten soll als bei einer längeren. Wann das kommen wird, ist unklar.

Ausgleich für Mieter

Der ursprüngliche Gedanke hinter einem Befristungsabschlag war, Mietern wegen der dann notwendigen häufigeren Umzüge einen Ausgleich zu gewähren. Der gestaffelte Befristungsabschlag wiederum sollte Vermietern einen ökonomischen Anreiz bieten, unbefristete Mietverträge abzuschließen.

Für einen relativ kurzen Zeitraum, nämlich nur von 1997 bis 2000, gab es einen solchen gestaffelten Befristungsabschlag. Erst kurz zuvor war mit dem 3. Wohnrechtsänderungsgesetz 1993 eine Befristungsmöglichkeit auf drei Jahre geschaffen worden. 1997 führte dann der hohe Zuspruch zu Befristungen dazu, dass eine Staffelung eingeführt wurde: Bei einer Vertragsdauer von weniger als vier Jahren galt fortan ein 30-prozentiger Abschlag vom Hauptmietzins, bei mindestens vier Jahren Laufzeit waren es 20 Prozent, bei mindestens siebenjähriger Laufzeit zehn Prozent.

Im Jahr 2000 wurde das dann aber wieder geändert und ein pauschaler Befristungsabschlag von 25 Prozent eingeführt. Seit damals – also beschlossen unter der ersten ÖVP-FPÖ-Regierung – sind auch Kettenmietverträge erlaubt. Das führt dazu, dass Vermieter heute gerne nur noch befristet vermieten und nach Ablauf dieses Vertrags wieder einen befristeten anbieten. (mapu, 22.11.2018)