Genf – Schweizer Privatdetektive können sich die Hände reiben. Am Sonntag stimmten die Schweizer für eine Änderung im Sozialversicherungsrecht, laut Hochrechnungen sagten 67 Prozent der Stimmberechtigten Ja zu dem neuen Reglement.

Die Sozialversicherungen sind nun ermächtigt, Detektive anzuheuern, um Empfänger von Leistungen heimlich zu überwachen. (jdh, 25.11.2018)