Umweltministerin Elisabeth Köstinger bei der Pressekonferenz am Mittwoch.

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Wien – Der Ministerrat hat heute eine Punktation zum "Erneuerbaren Ausbau Gesetz 2020" (EAG) beschlossen, mit dem die Ökostromförderung von Grund auf umgestaltet werden soll. Geplant sind im Rahmen der Steuerreform unter anderem die Streichung der Steuer für selbst erzeugten Strom und ein Quotensystem für "grünes" Gas. Die Belastung der Haushalte soll nicht wesentlich steigen, sagt das Umweltministerium.

"Bis 2020 werden wir ein 'Erneuerbaren Ausbau Gesetz' auf Schiene bringen", sagte Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) in einer Mitteilung. Damit das gelingt, werden im heutigen Ministerrat die Eckpfeiler des neuen Gesetzes festgelegt und beschlossen", so Köstinger im Vorfeld.

Ziel sei es, den Gesamtanteil der Eneuerbaren bis zum Jahr 2030 auf 45 bis 50 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs zu erhöhen und 100 Prozent des Stromverbrauchs mit Strom aus Erneuerbaren zu decken.

Fördervolumen soll nicht stark steigen

Das Fördervolumen soll nicht wesentlich steigen, man setze stark auf Effizienzsteigerungen. Die Mittelaufbringung soll weiterhin auf Basis des Systems von Ökostrompauschale und Ökostromförderbeitrag (verbrauchsabhängig) erfolgen. Für einkommensschwache Haushalte sind dabei Entlastungen vorgesehen.

Der geplante Zeitpunkt des Inkrafttretens des EAG 2020 hängt mit der Steuerreform zusammen, etwa was die Streichung der Eigenstromsteuer betrifft. In den nächsten Monaten soll es einen Beteiligungsprozess mit allen Stakeholdern geben.

Eine wesentliche Rolle im EAG sollen Marktprämien und Investitionsförderungen spielen. Bei den Marktprämien für Erneuerbare Energieträger, also Zuschläge zu den Markpreisen, ist grundsätzlich eine 20-jährige Laufzeit vorgesehen. Das Photovoltaik- und Kleinspeicher-Programm "100.000 Dächer" soll Anreize für eine verstärkte Nutzung der Dachflächen durch PV-Module für private Haushalte und Unternehmen bringen. Dabei soll der Eigenversorgungsgrad ein Reihungskriterium bei Investitionsförderungen sein.

Wiesen nicht zupflastern

Große PV-Anlagen ab 250 kW sollen alternativ zu Investitionsförderungen auch subsidiär an Ausschreibungen teilnehmen können, die für Windenergie und Kleinwasserkraft konzipiert wurde. Man wolle aber "nicht Grünland und Wiesen mit Photovoltaik zupflastern", sondern bevorzugt etwa die Nutzung von Deponie- und Verkehrsflächen fördern, heißt es aus dem Ministerium.

Eine weitere Zielsetzung des EAG soll es sein, einen wesentlichen Anteil von Erdgas durch erneuerbares Gas zu ersetzen – also etwa durch Biomethan aus biogenen Reststoffen, durch Wasserstoff oder synthetisches Methan. Geplant ist ein Quotensystem, wobei die Quote für erneuerbares Gas noch nicht fix ist. Offen ist auch noch, ob und wer zur Erreichung der Quote verpflichtet werden soll. Geplant ist jedenfalls ein Anreizsystem, etwa die steuerliche Begünstigung von Wasserstoff, Biogas und anderen erneuerbaren Gasen.

Lob von der E-Wirtschaft, Kritik von SPÖ

Für SPÖ-Energiesprecherin Muna Duzdar kommen die Eckpunkte für das Gesetz zu spät und sind nur "PR-Titel". So sei das "100.000-Dächer-Programm" nur ein "Tropfen auf den heißen Stein", erklärte Duzdar in einer Aussendung.

Duzdar wirft der Regierung vor, "Klientelpolitik" zu betreiben. "Neben den Betreibern ineffizienter Biogasanlagen wartet auch schon die Industrie mit geöffneten Händen", bezahlen würden die Energiewende wohl die Privathaushalte.

In die gleiche Kerbe schlägt auch die Arbeiterkammer. "Die privaten Haushalte tragen mit nur rund einem Viertel des Verbrauchs derzeit schon fast die Hälfte der Ökostromförder- und Netzkosten. Diese Schieflage darf sich nicht weiter zuspitzen", sagte AK-Energieexperte Josef Thomann in einer Aussendung.

Die E-Wirtschaft war hingegen voll des Lobes für die Regierungspläne – "zukunftsweisend, pragmatisch, sinnvoll und weiter ausbaufähig" sind die von Oesterreichs Energie, der Interessenvertretung der E-Wirtschaft, gewählten Adjektive. Gewarnt wird aber davor, bei den Themen Partizipation und Energiegemeinschaften "übers Ziel hinauszuschießen" und einige Bereiche zu stark zu bevorzugen.

Ombudsstelle für Bauern fixiert

Thema im Ministerrat war auch die Ombudsstelle für Fairness zwischen Bauern und Handel. Diese wird im Laufe des kommenden Jahres Realität. Sie wird gesetzlich verankert, staatlich finanziert, unabhängig und weisungsfrei, beschloss der Ministerrat am Mittwoch. Die Stelle soll anonym beraten und rechtlich aufklären sowie dem Informationsaustausch und der Mediation dienen, so Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP).

An die Ombudsstelle können sich Bauern, Erzeugerorganisationen und Unternehmen wenden. Seit Oktober gilt bereits ein "Fairnesskatalog" für Unternehmen – eine freiwillige Selbstverpflichtung gegen unfaire Geschäftspraktiken. Auch eine Beschwerdeseite der Bundeswettbewerbsbehörde – ein anonymes Onlinetool für Beschwerden von Bauern – wurde eingerichtet. (APA, 5.12.2018)