Wien – Das Standortentwicklungsgesetz wurde im Endspurt der Beschlussfassung um ein Detail angereichert: Per Abänderungsantrag erfüllten die Regierungsparteien ÖVP und FPÖ den im novellierten Umweltverträglichkeitsgesetz festgeschriebenen Standortanwalt zum Leben.

Dessen Aufgabe: Die öffentlichen Interessen an der Verwirklichung eines Vorhabens in UVP-Verfahren geltend machen. De facto soll der Standortanwalt den Wirtschaftsstandort wohl gegen allzu strenge Umweltauflagen schützen. Die Regierung will dabei offenbar Synergien nutzen und macht die Wirtschaftskammer zum Standortanwalt, genau genommen die jeweiligen Landeskammern. Immerhin sparsam will man sein, Büro und Fachpersonal nach Vorbild der Umweltanwaltschaft bekommt der Standortanwalt nicht. Denn das macht die gesetzliche Interessenvertretung der Unternehmen gleich mit. Sie unterliegt dabei dem Weisungsrecht des Wirtschaftsministers.

Jubel und Warnung

Der Wiener Kammer-Chef Walter Ruck jubelte prompt: "Wiener Erfindung ,Standortanwalt' bringt Österreichs Wirtschaft nach vorn!" Der Standortanwalt soll demnach Ausgleich zwischen den Anliegen der Projektwerber, Bürgerinitiativen und NGOs herstellen und so "jahrelangen Stau bei wichtigen Infrastrukturprojekten wie Lobautunnel oder dritte Flughafenpiste auflösen".

Der auf Umwelt- und Verwaltungsrecht spezialisierte Rechtsprofessor Daniel Ennöckl warnt vor überzogenen Erfolgsaussichten: Gehe der Standortanwalt gegen UVP-Auflagen vor, verzögere er ein Projekt, das er eigentlich beschleunigen soll. (ung, 13.12.2018)