St. Pölten – Die Behörde hat den von Mandataren der Grünen gegründeten Verein "Grüner Klub im NÖ Landtag" wegen Irreführung und Verwechslungsgefahr nicht gestattet. Angeregt wurde die Prüfung des Namens von der Landtagsdirektion, die einen "normalen rechtsstaatlichen Vorgang" sah. Die grüne Landessprecherin Helga Krismer ortet eine "Intervention der ÖVP". Diese wiederum erklärte, man habe damit nichts zu tun.

Die Grünen hatten nach der Landtagswahl im Jänner eines ihrer vier Mandate und damit den Klubstatus verloren. Daraufhin wurde der Verein "Grüner Klub im NÖ Landtag" gegründet und laut Aussendung der Grünen mit einem Schreiben vom 4. April von der Vereinsbehörde genehmigt. Die Abgeordneten schlossen sich laut Krismer zu einer Rechtsform zusammen, "um strukturell und wirtschaftlich handlungsfähig zu sein". Im Juni regte die Landtagsdirektion aufgrund des Grundsatzes des Irreführungsverbots im Vereinsrecht eine Überprüfung des Namens an – "gestützt auf die bisherige Rechtsprechung", sagt ein Sprecher der Landtagsdirektion. Das Ergebnis: Die Gründung des Vereins wurde per Bescheid untersagt.

Grüne orten "Druck auf Vereinsbehörde" durch ÖVP

Die Grünen beraten nun über die weiteren Schritte. Eine Beschwerde ist innerhalb von vier Wochen nach Zustellung möglich, heißt es in dem Bescheid vom 28. November.

Krismer warf der ÖVP am Donnerstag einen "weiteren Schlag gegen die Opposition in Niederösterreich" vor. "Hier wurde bewusst politischer Druck auf die Vereinsbehörde ausgeübt, um uns bei der Ausübung der demokratischen Rechte zu hindern", so die Landessprecherin. In Ermangelung der Rechtsperson derselben Wahlpartei gebe es keine Verwechslung zu einem anderen Klub, und die Vereinsbezeichnung entspreche der Landesverfassung. Die ÖVP teilte mit, dass man damit nichts zu tun habe – man habe "Wichtigeres für Niederösterreich" zu tun.

Die Landtagsdirektion erklärte, sie habe mit der Anregung bei der Vereinsbehörde ihre Verantwortung im Interesse der verfassungsmäßigen Entitäten im Landtag wahrgenommen: "Klubs im Sinne des Gesetzes sind geschützte Rechtspersönlichkeiten, die spezielle Rechte nach der Landtagsgeschäftsordnung besitzen und außerdem auch Klubförderung erhalten. Die Bürgerinnen und Bürger als auch die restliche Öffentlichkeit – Firmen, Banken etc. – müssen im Rechtsstaat darauf vertrauen können, dass das, was auf dem Etikett steht, auch drin ist. Das ist im Falle des Vereins 'Grüner Klub im NÖ Landtag' nicht der Fall." Dazu gebe es Judikatur aus rechtsverwandten Bereichen, die das bereits klargestellt habe. "Den gleichen Schutz muss es auch für parlamentarische Entitäten wie die Klubs geben." (APA, 13.12.2018)