Auch diese Bilder und dieser Text landeten in den Chat-Gruppen.

Foto: privat

Fast zwei Jahre ist es her, dass die Wochenzeitung "Falter" den Skandal rund um antisemitische, sexistische und behindertenfeindliche Postings in sozialen Netzwerken von Funktionären der VP-nahen Studentenorganisation Aktionsgemeinschaft (AG) aufdeckte. Gelacht wurde in besagten Chatgruppen etwa über ein Bild von Aschehäufchen, betitelt mit dem Spruch "Leaked Anne Frank Nudes".

Seit kurzem steht fest, dass den Involvierten keine rechtlichen Konsequenzen drohen: Die Staatsanwaltschaft nahm zwar Ermittlungen wegen Verhetzung und etwaiger Verstöße gegen das Verbotsgesetz auf, zu einer Anklage kam es jedoch nicht. Teils wurde mangels Anfangsverdachts kein Verfahren eingeleitet, teils wurden die Ermittlungen eingestellt.

Kritik von IKG und ÖH

Mit weniger als 30 Mitgliedern waren die Gruppen laut Staatsanwaltschaft zu klein, um den Tatbestand der Verhetzung zu erfüllen. Im Fall von zwei Bildern erkannte die Staatsanwaltschaft zwar einen Verstoß gegen das Verbotsgesetz, dort sei allerdings kein Vorsatz nachweisbar gewesen.

Das sorgte etwa bei der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) für Empörung. "Die Empörung war schnell artikuliert, die Konsequenzen sind unzureichend", sagte IKG-Präsident Oskar Deutsch. Auch die Hochschülerschaft an der Uni Wien sprach von einem "verharmlosenden Verhalten der Staatsanwaltschaft".

Liste Jetzt will nähere Erklärungen

Der Entscheidung der Staatsanwaltschaft nicht folgen kann außerdem die Liste Jetzt – und zwar insbesondere was die Begründung für die Einstellung der Ermittlungen hinsichtlich Verstößen gegen das Verbotsgesetz betrifft. Weshalb der Nationalratsabgeordnete Alfred Noll nun eine parlamentarische Anfrage an Justizminister Josef Moser (ÖVP) einbringen will: "Der Verdacht der nationalsozialistischen Wiederbetätigung ist keine Lappalie, deshalb wollen wir im Detail wissen, was hier erhoben wurde."

Da es sich bei der Mehrheit der Beschuldigten um angehende Juristen handle, sei mangelnder Vorsatz unwahrscheinlich, heißt es in der Anfrage – Moser soll beantworten, ob das Vorliegen des Vorsatzes unter diesem Aspekt geprüft wurde. Außerdem soll der Justizminister darüber Auskunft geben, ob die Beschuldigten einvernommen wurden, um Aufschluss über den Vorsatz zu gewinnen. (van, 25.1.2019)