Um die für Anrainer reservierten Parkplätze ist zwischen den ÖVP-Bezirkschefs im ersten und achten Bezirk und der grünen Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou ein veritabler Streit ausgebrochen.

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Wien – Der seit Monaten schwelende Streit um die Neuregelung der für Anrainer reservierten Wiener Parkplätze geht weiter. Wie berichtet können diese Parkplätze, die bisher ausschließlich Bezirksbewohnern zur Verfügung standen, seit 1. Dezember zu gewissen Zeiten (Montag bis Freitag, 8 bis 16 Uhr) auch von Betrieben und sozialen Diensten genützt werden.

Der Bezirkschef der Inneren Stadt, Markus Figl, und Veronika Mickel-Göttfert, Bezirksvorsteherin der Josefstadt (beide ÖVP), stellen sich aber gegen die Neuregelung: Sie verweigern die Finanzierung der Zusatztafeln, mit denen auf die neue Verordnung verwiesen wird.

Alte Regelung soll weiter gelten

Figl und Mickel-Göttfert sind der Ansicht, dass ohne Zusatztafeln weiterhin die alte Regelung gilt. Bestätigt werden sie durch ein Rechtsgutachten von Christian Piska, der Verkehrsrechtsexperte am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien ist. Das Schriftstück wurde von den beiden Bezirkschefs in Auftrag gegeben.

In diesem heißt es etwa: "Einmal gehörig kundgemachte Verkehrszeichen behalten ihre Gültigkeit, solange sie angebracht sind." Piska nimmt auch Bezug auf die Rechtsmeinung der zuständigen Magistratsabteilung 46, die der grünen Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou untersteht. "Die Ansicht der MA 46, wonach es mit Inkrafttreten der neuen Verordnungen kein Anwohnerparken mehr gebe, solange die neuen Zusatztafeln nicht aufgehängt seien, ist aus meiner Sicht indiskutabel und schlicht als falsch zu verweisen", schreibt Piska.

Laut City-Bezirksvorsteher Figl muss Vassilakou "dieses Faktum anerkennen" und Bewohnerparkplätze als solche behandeln. Mickel-Göttfert, die sich heftig gegen die Neuregelung im achten Bezirk sträubt, hofft, "dass die Verordnung durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben wird".

Volksanwaltschaft prüft

Die Bezirksvorsteherin erinnerte auch daran, dass die Volksanwaltschaft erst vor kurzem ein Prüfverfahren zur Neuregelung des Anrainerparkens eingeleitet hat. Das sei "ein starker Hinweis, dass diese rechtswidrig ist", sagte sie. (krud, 25.1.2019)