Wien Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) hat angekündigt, dem Untersuchungsausschuss zur BVT-Affäre Unterlagen nachliefern zu wollen. Konkret geht es um einen mittlerweile im Staatsarchiv eingelagerten "Kabinettsakt" des früheren Innenministers über die Zusammenarbeit Österreichs mit einem deutschen Geheimagenten.

Thema im Ausschuss war der Kabinettsakt zuletzt am 9. Jänner. Da äußerte ein mit der Verfassungsschutzaffäre betrauter Ermittler den Verdacht, dass der frühere Spitzenbeamte im Innenministerium, Michael Kloibmüller, nach seinem Ausscheiden aus dem Ressort Zugang zu den Unterlagen gehabt haben könnte. Der Abgeordnete Peter Pilz verdächtigte daraufhin Ex-Minister Sobotka, die Akten weitergegeben zu haben.

Kabinettsakten – also die Unterlagen der Ministerbüros – werden nach Ausscheiden der jeweiligen Minister im Staatsarchiv eingelagert. In einer Anfragebeantwortung an Pilz weist Sobotka nun zwar den Vorwurf zurück, Unterlagen an Kloibmüller weitergegeben zu haben. Er bestätigt aber, dass der Kabinettsakt zum Fall des Geheimagenten Wolfgang M. in seinem Auftrag ausgehoben wurde. Und zwar am 29. Juli 2018 aufgrund einer schriftlichen Anfrage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Außerdem will er den Akt nachliefern.

Sorgfältige Prüfung

Dem Untersuchungsausschuss wurde der Akt bisher nicht zur Verfügung gestellt, weil nicht ersichtlich gewesen sei, dass er vom Beweisbeschluss erfasst sei, schreibt Sobotka in der Anfragebeantwortung. Außerdem geht der Ex-Minister davon aus, dass kein einziger seiner Kabinettsakten dem Ausschuss zu übermitteln gewesen sei. Man habe diese Frage sorgfältig geprüft: "Da keine mit dem Untersuchungsgegenstand in Zusammenhang stehende Akten und Unterlagen identifiziert werden konnten, wurden meinerseits Leermeldungen (an den Ausschuss, Anm.) erstattet."

Nun will Sobotka die Unterlagen allerdings nachliefern. "Da nach heutigem Kenntnisstand nicht ausgeschlossen werden kann, dass besagter Akt vom Untersuchungsgegenstand erfasst ist, werde ich diesen Akt umgehend dem BVT-Untersuchungsausschuss vorlegen", schreibt der Nationalratspräsident. Auch andere seiner Unterlagen im Staatsarchiv werde er noch einmal prüfen. Außerdem hält Sobotka fest, dass er die insgesamt 51 Fragen Pilz' rechtlich gar nicht beantworten müsste, dies aber im Sinne größtmöglicher Transparenz trotzdem tue. (APA, 4.2.2019)