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Auch wenn es in manchen Apotheken noch sehr traditionell zugeht, können Patienten dort künftig elektronische Rezepte einlösen.

Foto: Reuters / HEINZ-PETER BADER

Wien – Das Rezept wird digitalisiert: Startend in zwei Pilotregionen in Kärnten im April 2020 sollen Medikamentenverschreibungen österreichweit bis Mai 2022 digitalisiert werden. Hauptverband, Ärztekammer und Apothekerkammer erwarten sich vom E-Rezept mehr Medikamentensicherheit, eine leichtere Verwaltung und den Abbau eines Papierbergs von derzeit Kilimandscharo- auf Großglockner-Höhe.

Das elektronische Rezept werde das Leben von Patienten, Ärzten, Apothekern und der Sozialversicherung "enorm erleichtern", ist Hauptverbandsvorsitzender Alexander Biach überzeugt. 60 Millionen Rezepte werden jährlich in Österreich ausgestellt, das sei ein Berg von der Höhe des Kilimandscharo (5.895 Meter). Allein durch den Wegfall von Rezeptblöcken und Ähnlichem werde sich der Hauptverband zwei bis 2,4 Millionen direkte Kosten sparen. Ärzte und Apotheker bekommen drei Millionen Euro Anschubfinanzierung und Pauschalvergütung für die Wartung, berichtete Biach am Dienstag in einer Pressekonferenz.

Rezept im E-Card-System

Wie das E-Rezept funktioniert, schilderte der stellvertretende Hauptverband-Generaldirektor Volker Schörghofer: Der Arzt (auch ein Wahlarzt mit Rezepturbefugnis) speichert die Verschreibung im E-Card-System (nicht auf der E-Card) und kann sie dem Patienten auf das Handy oder per Mail schicken, aber nach wie vor auch ausdrucken. Das aber nicht mehr auf die alten Rezeptformulare, sondern auf ein "ganz normales A4-Blatt".

E-Rezept startet 2020.
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Der Patient kann auf meinesv.at einsehen, welche Rezepte offen sind – und sie auch von dort herunterladen oder ausdrucken. In der Apotheke kommt er entweder mit der E-Card oder per Handy-App zu seinem Medikament; ist es dort nicht lagernd, bleibt das Rezept offen und kann bei einer anderen Apotheke eingelöst werden. Der Apotheker schickt die Daten elektronisch zur Verrechnung an den Hauptverband.

Wechselwirkungen erkennen

Das E-Rezept kann auch ohne Patientenkontakt (zum Beispiel bei Dauermedikation oder für Heime) ausgestellt werden. Auf Hausbesuch oder bei Systemausfällen kann weiter händisch verschrieben werden. Das E-Rezept wird auch in die E-Medikation eingespeist, um etwa Wechselwirkungen mit anderen Arzneien zu erkennen.

Ein großer Vorteil ist laut Apothekerkammer-Vizepräsident Christian Wurstbauer, dass die Rezeptgebührenbefreiung bei Erreichung der Obergrenze einfacher (ohne große Recherchen der Apotheke) und tagesaktuell (jetzt dauert es sechs bis acht Wochen) erfolgen wird. Außerdem werde Missbrauch – etwa mit gefälschten Rezepten oder Mehrfacheinlösung – verhindert. Auch Dietmar Bayer von der Ärztekammer begrüßte den weiteren Digitalisierungsschritt, zumal es nach dem Vorbild der E-Medikation eine Anschubfinanzierung von der Sozialversicherung gibt. (APA, 12.2.2019)