Die neue Regelung gilt bereits für den kommenden Karfreitag.

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Nun ist alles anders. Die Regierung hat eine neue Lösung für den Karfreitag präsentiert. Demnach ist der Todestag Jesu für Evangelische, Altkatholiken und Methodisten kein gesetzlicher Feiertag mehr, und zwar schon heuer (19. April). Damit die Glaubensgemeinschaft den Karfreitag dennoch ungestört feiern kann, wird ein allgemeiner "persönlicher Feiertag" eingeführt. Es kann somit nach eigenem Ermessen ein arbeitsfreier Tag gewählt werden, der allerdings vom Urlaubsguthaben abgezogen wird.

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Darin sieht der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker einen "Wermutstropfen". Wer am Karfreitag freihaben will, verliert im Vergleich zum Status quo einen Urlaubstag. Ansonsten sprach Bünker von einer diskriminierungsfreien Lösung. Im Laufe des Dienstags wurde dann auch klar, wie die Koalition das Problem der Kollektivverträge lösen will, in denen der Karfreitag großteils als Feiertag abgebildet ist: Hier soll es zu einem gesetzlichen Eingriff kommen, wie die Regierungskoordinatoren Gernot Blümel (ÖVP) und Norbert Hofer (FPÖ) verkündeten.

Diskriminierung

Blümel begründete den Eingriff in den aus den 1950er-Jahren stammenden Generalkollektivvertrag damit, dass die dort vorgesehene exklusive Feiertagsregelung für einzelne Religionen im Licht des EuGH-Urteils diskriminierend sei: "Das wäre auf Basis des EuGH-Urteils auch gar nicht anders möglich." Der Präsident der evangelischen Synode, Peter Krömer, bestätigt diese Ansicht. Jeder könne sich auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs berufen, unabhängig davon, ob die Diskriminierung vom Gesetz oder von einem Kollektivvertrag ausgehe, sagte Krömer dem STANDARD.

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Der jüdische Versöhnungstag Jom Kippur ist davon nicht betroffen. Hofer meinte, der Generalkollektivvertrag werde damit verbessert, weil künftig jeder Arbeitnehmer das Recht erhalte, sich an einem ganz bestimmten Tag Urlaub zu nehmen. Während von verschiedenen Wirtschaftsorganisationen Zustimmung zur geplanten Neuregelung kommt – sie soll am Mittwoch im Nationalrat beschlossen werden –, toben die Arbeitnehmervertreter. ÖGB-Sekretär Bernhard Achitz sprach von einer Verhöhnung der Arbeitnehmer, Arbeiterkammerpräsidentin Renate Anderl von einem "Schlag ins Gesicht der ArbeitnehmerInnen". Die Organisationen erinnerten daran, dass der Karfreitag ohne eine Neuregelung durch die Koalition zum Feiertag für alle geworden wäre. Regierungsmitglieder hatten nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs am 22. Jänner dieses Jahres versichert, dass bei einer Novelle niemand schlechter gestellt werde, dass aber kein zusätzlicher Feiertag für alle infrage komme.

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Viertelfeiertag

Vergangene Woche wurde dann die Lösung eines halben Feiertags präsentiert: Alle sollten am Karfreitag ab 14 Uhr freihaben. Die Regelung stieß fast nur auf Ablehnung. Die Wirtschaft sorgte sich um Feiertagszuschläge und Ladenöffnung. Die Arbeitnehmer sprachen angesichts des verbreiteten frühen Dienstschlusses am Freitag von einem "Viertelfeiertag". Die Evangelischen sahen eine Beschränkung des Rechts auf Glaubensausübung, da viele Messen am Karfreitag vormittags stattfinden. Daraufhin wurde neuerlich beraten, wobei – wie es scheint – die Regierung den Parlamentsklubs das Heft aus der Hand nahm. Denn die Lösung mit dem halben Feiertag hatten die Abgeordneten der Koalition federführend vereinbart. Am Dienstag fungierten dann Blümel und Hofer als Sprachrohre.

Gleichheitswidrig

Die gesetzlichen Feiertage sind in Österreich im Arbeitsruhegesetz aufgezählt – 13 für alle Arbeitnehmer und einer, der Karfreitag, nur für Angehörige der evangelischen Kirchen AB und HB, der Altkatholischen Kirche und der Evangelisch-methodistischen Kirche. Diese Regelung ist laut dem Europäischen Gerichtshof aber gleichheitswidrig.

Denn die Angehörigen dieser vier Kirchen bekommen am Karfreitag – heuer der 19. April – frei oder einen Feiertagszuschlag, wenn sie arbeiten. Dies könne aber weder mit der Berufung auf Wahrung der Rechte und Freiheiten anderer noch als Ausgleich von Benachteiligungen wegen der Religion gerechtfertigt werden. Solange Österreich seine Rechtsvorschriften zur Wiederherstellung der Gleichbehandlung nicht ändere, müssen deshalb private Arbeitgeber auch anderen Arbeitnehmern das Recht auf einen Feiertag am Karfreitag gewähren, hat der EuGH festgestellt. (as, 26.2.2019)

Update 17.10 Uhr: Die APA hat die Behauptung, dass auch der jüdische Feiertag Jom Kippur gestrichen werden soll, nachträglich korrigiert.