Eine Unternehmensgründung ist der Schlüssel in dem Streitfall.

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Die ungewöhnliche Entfernung des ehemaligen Ex-Eisenbahnergewerkschaftschefs Wilhelm Haberzettl von der Spitze der Wohnbaugenossenschaft BWSG ist abseits der Entlassung als Vorstand der Wohnbaugesellschaft BWSG und ihrer Tochter WBG von Ungereimtheiten begleitet. So ist Aufsichtsratspräsident Franz Binderlehner, Funktionär und Geschäftsführer der Dienstleistungs- und Verkehrsgewerkschaft Vida, im Vorjahr privat ins Immobiliengeschäft eingestiegen. Das Firmenbuch weist ihn als Dritteleigentümer und Geschäftsführer der Ruber Immobilien-Beteiligung GmbH im 23. Wiener Bezirk aus.

Nun ist der Umstand einer Geschäftsführerschaft für einen Gewerkschaftsfunktionär an sich schon nicht ganz gewöhnlich. Im Fall des engsten Mitarbeiters des Vida-Vorsitzenden Roman Hebenstreit, der zugleich der Konzernvertretung tausender Eisenbahner vorsteht, ist das nachgerade pikant. Denn Binderlehner steht zugleich dem Aufsichtsrat der BWS Bau-, Wohn- und Sanierungsgesellschaft (BWSG), deren steirischer Tochter BWS Bau-, Wohn- und Sanierungsgesellschaft sowie deren (nicht gemeinnütziger) Tochter WBG Wohnen und Bauen Gesellschaft vor.

Problematische Gründung

In diesem Zusammenhang könnte die Unternehmensgründung im Spätherbst des Vorjahres Probleme machen. Denn laut Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (§9) darf eine gemeinnützige Bauvereinigung "nicht unter dem überwiegenden Einfluss von Personen oder Personengesellschaften stehen, die Geschäfte für den Wohnungsbau betreiben, das Gewerbe eines Bauträgers, des Immobilienmaklers, der Immobilienverwaltung ausüben, an solchen Unternehmen oder Gewerben (allein oder mit anderen Personen) zu mehr als einem Viertel beteiligt sind oder Mitglieder eines Organes oder leitende Angestellte solcher Unternehmen sind. Gut möglich also, dass die weitreichenden Beschlüsse von BWSG- und WBG-Aufsichtsrat vom Dezember und Februar unwirksam, also nichtig wären – angefangen von der Sonderprüfung durch Wirtschaftsprüfer PwC und die Kanzlei des SPÖ-Mandatars Hannes Jarolim bis zum Rauswurf des BWSG-Vorstands.

Binderlehner sieht darin hingegen kein Problem, er sei dadurch nicht von seiner Aufsichtsfunktion im BWSG-Konzern ausgeschlossen. Erstens sei seine Ruber-Immobilien eine Vorratsgründung und noch nicht aktiv und daher kein Ausschlussgrund. Er habe an der Donau-Uni Krems Immobilienmangement studiert und wolle gegebenenfalls in Zinshaussanierungen einsteigen, führt er auf Anfrage des STANDARD aus. Außerdem sei der für Kontrolle zuständige genossenschaftliche Revisionsverband informiert, habe sein Okay gegeben.

Indirekte Abhängigkeit

Einen schlanken Fuß macht auch die Zusammensetzung des BWSG-Aufsichtsrats nicht. Er ist mit Funktionären von Vida und ÖBB-Betriebsrat besetzt. Sie sind damit indirekt im Einfluss und abhängig von Vida-Chef Hebenstreit.

Das Problem dabei: Laut Gesetz soll der Aufsichtsrat die Zusammensetzung der Mieter widerspiegeln. Womit das Ungleichgewicht evident ist, denn die Eisenbahner sind in der BWSG die Minderheit. Die ÖBB verfügt als Dienstgeber nur für rund 7000 der insgesamt rund 22.000 von der BWSG österreichweit errichteten und verwalteten Wohnungen ein Zuweisungsrecht. Hebenstreit müsste seine Leute im Aufsichtsrat also zugunsten unabhängiger Experten oder der ÖBB abziehen.

Ob das bei der Entlassung des BWSG-Vorstandsduos Mitte Februar mitspielte, ist nicht überliefert. Sowohl Haberzettl als auch Binderlehner schweigen dazu. Thema wird es wohl vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien, wo Haberzettl seinen Rauswurf angefochten hat.(Luise Ungerboeck, 5.3.2019)