Wien – Die SPÖ will die von der Regierung geplante Reduktion der Krankenkassen von 21 auf fünf weiter bekämpfen und zieht dafür vor den Verfassungsgerichtshof – über eine Drittelbeschwerde der roten Bundesräte. Der Antrag wird nächste Woche beim VfGh eingebracht. Beraten wurde die SPÖ vom früheren Höchstrichter Rudolf Müller. Er hebt sechs Punkte hervor, bei denen das Sozialversicherungsorganisationsgesetz sich mit der Verfassung spieße.

Ineffizient

Das Gesetz widerspreche dem Effizienzgebot. Es gebe keinen Grund für die Fusion, keinen Missstand, betriebswirtschaftlich spreche alles dagegen. Es bestehe aber die Gefahr, ein gut funktionierendes System zu zerschlagen. "Es bringt nichts und kostet etwas", fasst Müller zusammen. Derzeit liegen die Verwaltungskosten bei 2,1 Prozent, durch die Fusion werden sie steigen, weil durch die gemeinsame Österreichische Gesundheitskasse, zu der die neun Gebietskrankenkassen fusioniert werden, "eine fette Verwaltungsebene" eingezogen werde, wie SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner ergänzt.

Die vorgesehenen Eignungstests für die Versichertenvertreter, von denen Prüfungen im Sozialversicherungs- und Haushaltsrecht verlangt werden, widersprechen den demokratischen Grundsätzen, urteilt der Experte.

Für verfassungswidrig hält Müller auch die Parität zwischen Dienstgebern und Dienstnehmern in den Gremien. Damit würden die Arbeitgeber etwa Krankenstandsregeln gestalten.

Eingriffsrecht

Entscheidend ist für ihn das Aushöhlen der Selbstverwaltung. Die Sozialministerin könne in fast alle Belange eingreifen. Das Ministerium hatte als Aufsichtsbehörde etwa die Kollektivvertragserhöhung für OP- und Gipsassistenten der AUVA nicht genehmigt. Das könnte zum Normalfall werden. Auch die Übertragung der Beitragsprüfung an die Finanzämter beschneide die Selbstverwaltung und sei nicht verfassungskonform. (mte, 9.3.2019)