Innenminister Herbert Kickl will auch Zuarbeitern des "Islamischen Staats" die Staatsbürgerschaft aberkennen.

Foto: APA / Georg Hochmuth

Graz – Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) hat am Freitag bei einer Pressekonferenz in Graz zum Thema Doppelstaatsbürgerschaften eine angedachte Gesetzesänderung angesprochen. Er will nicht nur jenen Doppelstaatsbürgern, die sich an IS-Kampfhandlungen beteiligt haben, die österreichische Staatsangehörigkeit entziehen, sondern etwa auch ihren Fahrern und Köchen.

Kickl will dafür eine "Informationsversorgung" vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismubekämpfung (BVT) in Richtung der Staatsbürgerschaftsbehörden der Länder sicherstellen, "damit man dort auch weiß, wer als Gefährder eingestuft wird". Wer Doppelstaatsbürger ist, wüssten nur die Länder. Daher brauche es eine Vernetzung, um Aberkennungsverfahren durchzuführen. Er denke laut über die "Frage des Geltungsbereichs dieser Regelung" nach: "Das eine sind jene, die aktiv an Kämpfen teilnehmen, das andere sind aber etwa Propagandisten, Fahrer und Köche." Er wolle daher den Geltungsbereich auf jene ausweiten, die Kampfhandlungen unterstützt haben.

"Das sind Kopfabschneider und Vergewaltiger"

Die Bezeichnung "IS-Rückkehrer" nannte der Innenminister "verharmlosend": "Das sind Mörder, Kopfabschneider und Vergewaltiger." Er wolle "keinen Cent" ausgeben und "keinen Finger krumm machen", um diese Menschen wieder nach Österreich zurückzuführen. Es seien "tickende Zeitbomben", und man müsste mit "Dummheit gestraft sein", diese zurück nach Österreich zu holen. Er wolle das Konsulargesetz verschärfen, um sich "für ein solches Publikum aus den konsularischen Verpflichtungen herauszunehmen".

Kickl plädierte dafür, Geld in die Hand zu nehmen, um Tribunale in Kriegsregionen zustande zu bringen: "Das hat aus meiner Sicht nur Vorteile: Wir gefährden die österreichische Bevölkerung nicht, wir ersparen uns alle Schwierigkeiten der Beweisführung, die wir hier im Land haben – etwa Zeugen herzubringen." Er sprach von hohen Kosten und großem Aufwand, die man sich erspare. "Da wäre es viel einfacher, wenn jene Staaten, die maßgeblich betroffen sind – unter Einbindung der Europäischen Union und der Vereinten Nationen –, vor Ort ein Tribunal organisieren und die Straftäter vor Ort einer gerechten Strafe zuführen." (APA, 15.3.2019)