Der grüne Landtagsklubobmann Gebi Mair muss keine strafrechtlichen Konsequenzen befürchten.

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Innsbruck – Gebi Mairs Kritik an der Karfreitagsregelung der Bundesregierung ist zulässige Polemik. Das hat die Innsbrucker Staatsanwaltschaft festgestellt. Somit hat der Politiker keine strafrechtlichen Konsequenzen zu befürchten, weil er getwittert hatte: "Am Karfreitag um 15 Uhr ist Jesus am Kreuz vor Lachen gestorben." Neben dem nichtamtsführenden Innsbrucker FPÖ-Stadtrat Rudi Federspiel hatten offenbar zwei weitere Personen in Tirol Anzeige gegen Mair wegen Herabwürdigung religiöser Lehren erstattet.

Kein Straftatbestand, sondern polemische Kritik

Wie die Staatsanwaltschaft nun mitteilte, erfüllt Mairs Tweet den Straftatbestand nicht. Daher würden auch weitere Anzeigen zur Causa hinfällig. Der Tweet sei als "polemische Kritik an der Bundesregierung" zu werten, mehr nicht.

Der Grüne Mair fühlt sich bestätigt, weil er mit seiner Aussage keineswegs die Gefühle Gläubiger verletzen, sondern nur die Lächerlichkeit des Regierungsvorschlages deutlich machen wollte, wie er sagt. Er selbst trete für einen gesetzlichen Feiertag für alle am Karfreitag ein. (Steffen Arora, 19.3.2019)