American Staffordshire Terrier sind sogenannte Listenhunde, für diese gelten Maulkorb- und Leinenpflicht. Für alle übrigen Hunde gilt Maulkorb- oder Leinenpflicht.

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Wien – Mitte Februar ist in Wien das neue Tierhaltegesetz in Kraft getreten. Das bedeutet strengere Regeln für Hundebesitzer. So gibt es für "Kampfhunde" nicht nur eine striktere Leinen- und Maulkorbpflicht, sondern für Herrchen oder Frauchen auch ein Alkohollimit von 0,5 Promille. Polizei und Stadt führen nun eine erste "Aktion scharf" durch, um die Einhaltung der neuen Regeln zu überprüfen.

Wobei die Exekutive gemeinsam mit den Rathaus-Behörden mehrmals jährlich Schwerpunktkontrollen in Sachen Hundehaltung durchführen, wie am Montag bei einem Medientermin mit der zuständigen Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) und Wiens Polizeipräsident Gerhard Pürstl betont wurde. Bei den jetzt angelaufenen und auf zwei Wochen angelegten Hotspot-Überprüfungen werden aber erstmals die Neuerungen des Gesetzes schlagend.

Maulkorb- und Leinenpflicht für Listenhunde

Sogenannte Listenhunde müssen beispielsweise im öffentlichen Raum – ausgenommen eingezäunte Hundezonen – sowohl Maulkorb als auch Leine angelegt haben. Für alle übrigen Hunde gilt Maulkorb- oder Leinenpflicht. Hier habe es in letzter Zeit wieder vermehrt Beschwerden gegeben – vor allem betreffend größere Naherholungsgebiete. Folglich werden Polizei, städtische Veterinärdienste (MA 60) und MA 6 (Rechnungs- und Abgabewesen) etwa die Situation auf der Donauinsel, am Donaukanal, am Laaerberg oder in größeren Parks genauer unter die Lupe nehmen. Grundsätzlich werde aber ganz Wien bestreift, betonte Pürstl. Neben der Einhaltung der Maulkorb- und Leinenpflicht stehen auch das verpflichtende Chippen und der für Listenhundehalter obligatorische Hundeführschein im Fokus.

Bedarfskontrollen von 0,5-Promille-Grenze

Kontrolliert wird im Bedarfsfall zudem die 0,5-Promille-Grenze bei Listenhundehaltern. Diese gilt ebenfalls seit Mitte Februar. Zahlen, wie viele Besitzer bisher blasen mussten oder schon als Alko-Sünder entlarvt wurden, gibt es noch nicht.

Die Verschärfungen beim Tierhaltegesetz wurden als Reaktion auf jenen Vorfall getroffen, bei dem im vergangenen September ein Rottweiler ein Wiener Kleinkind totgebissen hatte. Die Besitzerin hatte 1,4 Promille Alkohol im Blut und wurde am Montag am Landesgericht nicht rechtskräftig zu 18 Monaten Haft wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt. Die neuen Regeln sollen möglichst verhindern, dass sich ein derart tragischer Fall noch einmal ereigne, betonte Sima heute.

Ebenfalls Teil des Gesetzes, aber noch nicht in Kraft, ist eine Neuerung, die alle Wiener Hundebesitzer angeht: Unabhängig von der Rasse muss dann nämlich ein sogenannter Sachkundenachweis erlangt werden. Im entsprechenden Kurs werden Grundkenntnisse über die Haltung eines Vierbeiners vermittelt. Diese Regelung gilt ab 1. Juli. (red, APA, 25.3.2019)