Hatten viel Ärger, jetzt werden sie zur Kasse gebeten: Jene Behörderleiter, die für die Wiederholung der Bundespräsidentenwahl 2016 Schadenersatz zahlen müssen.

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Wien – Für den Gemeindebund sind Regressansprüche an Behördenleiter wegen der Wiederholung der Bundespräsidentenwahl kein Thema – im Gegenteil, man sieht die Schadenersatzforderungen der Republik an 14 Leiter von Wahlbehörden kritisch. Denn so etwas "fördert nicht die Bereitschaft, dass Bürger ihre Zeit für die Wahlkommissionen opfern", sagte Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl am Donnerstag.

"Unser demokratisches System baut darauf, dass in allen Gemeinden zahlreiche ehrenamtliche Wahlbeisitzerinnen und Wahlbeisitzer – insgesamt rund 40.000 bei bundesweiten Wahlen – ihre Freizeit für das wesentlichste Element der Demokratie aufopfern", erklärte Riedl in einer schriftlichen Stellungnahme. "Wir müssen bei allen gerichtlichen Debatten darauf Achtgeben, dass wir die Freiwilligen nicht vergrämen." Riedl verwies auf die EU-Wahl in zwei Monaten, wo es wieder Wahlbeisitzer brauche – zwar sei es für diese Wahl schon zu spät, aber danach müsse es dringend Anpassungen geben.

Briefwahlkarten früher auszählen

Der Gemeindebund fordert, dass bei bundesweiten Wahlen die tatsächlichen Kosten abgegolten werden. Zudem solle die Briefwahl für alle Wahlen vereinfacht werden, vor allem dahin gehend, dass die Briefwahlkarten früher ausgezählt werden können. Konkret soll man nach Wunsch des Gemeindebundes Wahlkarten bis Donnerstagmittag vor der Wahl beantragen und generell gleich nach der Beantragung die ausgefüllte Wahlkarte abgeben können. Die Briefwahlkarten sollten dann bis spätestens Freitag 18.00 Uhr einlangen müssen. Die Wahlkommission soll die Wahlkarten schon ab Sonntagfrüh auf ihre Gültigkeit prüfen und sortieren dürfen und nach Wahlschluss alle Stimmzettel gemeinsam auszählen, wünscht sich der Gemeindebund. (APA, 28.3.2019)