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Karin Gastinger und ihr Vorzugsstimmenwahlkampf waren schon beim Korruptionsausschuss 2012 Thema.

Foto: dapd/Punz

Wien – Christoph Pöchinger, einst Sprecher von Justizministerin Karin Gastinger (BZÖ) hat seine Exchefin geklagt. Ab nächster Woche wird am Landesgericht für Zivilrechtssachen verhandelt, Pöchinger fordert 30.000 Euro von Gastinger, die von Juni 2004 bis Jänner 2007 Ministerin war.

Die Causa geht auf den Strafprozess zur Telekom-Parteienfinanzierung für BZÖ und FPÖ zurück. Da wurde Pöchinger wegen Beihilfe zur Untreue zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt sowie zur Zahlung von 240.000 Euro an die Telekom Austria (TA). Weitere Verurteilte waren Exlobbyist Peter Hochegger und in der FPÖ-Causa ein Ex-FPÖ-Werber.

Die TA hat mit einem Teil des Geldes 2006 den Vorzugsstimmenwahlkampf Gastingers finanziert; das Geld floss an eine Werbeagentur, die der TA Scheinrechnungen legte und ihre Leistungen für den Gastinger-Wahlkampf erbrachte. Pöchinger, der sich als Wahlkampfleiter Gastingers beschreibt, hat einen Vergleich mit der TA geschlossen: Er muss 30.000 Euro zahlen, in Raten.

Nutznießerin des Geldes

Die klagt er nun bei Gastinger, damals Stellvertreterin von BZÖ-Obmann Jörg Haider, ein. Sie habe ihn im Sommer 2016 beauftragt, sich um die Finanzierung ihres Vorzugsstimmenwahlkampfs zu kümmern. Das habe er getan, mithilfe eines BZÖ-Abgeordneten wurde die TA als Geldgeberin aufgetan. Laut dem Kläger hat er die Ministerin davon informiert, dass die TA zahlt (es ging um Inserate) und Gastinger habe auch von Scheinrechnungen gewusst.

39.550,77 Euro seien von der TA für Gastingers Wahlkampf geflossen – dass die "aufgrund einer verbrecherischen Untreue" gezahlt wurden, wisse die Beklagte spätestens seit dem Strafurteil gegen Pöchinger von September 2013, in dem all das festgestellt worden ist. Jedenfalls: Sie allein sei Nutznießerin des Geldes gewesen. Was die Strafgerichte auch festgestellt haben: Pöchinger hat sich persönlich nicht bereichert.

Zur Erinnerung: Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Gastinger (und andere Expolitiker) in der TA-Parteienfinanzierungscausa wurden eingestellt. Und: BZÖ, an das in der Causa in Summe 960.000 Euro flossen, und FPÖ (600.000 Euro) müssen nichts zahlen, wie der Oberste Gerichtshof entschieden hat. Denn: Die "Abschöpfung" ist gemäß damaliger Rechtslage nur vom direkten Nutznießer des Geldes möglich.

Klagsabweisung beantragt

Verwaltungsrichterin Gastinger weist die Darstellungen des Klägers zurück und beantragt die Abweisung der Klage. Sie habe ihren Pressesprecher nie beauftragt, für die Finanzierung ihres Wahlkampfes Sorge zu tragen, ihr sei damals auch nicht bekannt gewesen, wie die sie betreffenden Anzeigen finanziert wurden, heißt es in Unterlagen für den Prozess. Sie habe angenommen, dass das BZÖ die Kosten trage. Sie habe "nur auf Drängen der Partei" in ihre Kandidatur eingewilligt und aus der Werbekampagne keinen Vorteil erlangt, sich keine Ausgaben erspart. Die Exministerin bestreitet auch, Pöchinger "zum Wahlkampfmanager bestimmt" zu haben. Er sei aus eigener Initiative tätig geworden. (Renate Graber, 6.4.2019)