Innsbruck – Nach der Aufhebung der Bundespräsidenten-Stichwahl im Mai 2016 ist es am Donnerstag am Landesgericht Innsbruck zu einem Prozess gegen den stellvertretenden Wahlleiter der Bezirkswahlbehörde Landeck gekommen. Ihm wurde das Vergehen der falschen Beurkundung und Beglaubigung im Amt vorgeworfen. Der Angeklagte wurde freigesprochen. Er hatte sich zu Prozessbeginn nicht schuldig bekannt.

Der stellvertretende Wahlleiter soll laut Anklage die Anwesenheit von Beisitzern bei der Auszählung der Briefwahlstimmen am Tag nach der Wahl in einer Niederschrift bestätigt haben, obwohl nicht alle davon auch tatsächlich anwesend waren. "Es geht nicht darum, dass die Wahl unrechtmäßig abgelaufen wäre. Die Auszählung am Montag wurde aber falsch protokolliert", sagte der Staatsanwalt in seinem Eröffnungsplädoyer. Der Angeklagte habe die Anwesenheitsliste erstellt und mit seiner Unterschrift bestätigt, dass alle darin angeführten ab 9.00 Uhr anwesend waren.

Freispruch in ähnlichem Fall

Dem widersprach jedoch der Verteidiger des stellvertretenden Wahlleiters. "Die Anwesenheit der Beisitzer wurde eben nicht von Beginn an bis zum Ende protokolliert. Die Beginnzeit ist in der Niederschrift ja gar nicht festgehalten", so der Rechtsanwalt. Die Urkunde erkläre deshalb nicht, dass alle Personen auf der Anwesenheitsliste die gesamte Zeit über auch anwesend waren.

Der Angeklagte bestätigte vor Gericht, dass nicht alle Beisitzer von Beginn der Sitzung an anwesend waren. Auf die Frage des Richters, warum er nicht die genauen Zeiten der Anwesenheit niedergeschrieben habe, meinte der Beamte: "Ich habe dazu keine Veranlassung gesehen, weil es nicht vorgesehen war."

Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. "Die Auswertung der Stimmen erfolgte rechtmäßig und nur darauf kommt es an", meinte Richter Josef Geisler in seiner Urteilsbegründung. Zudem sehe er nicht einmal die äußere Tatseite erfüllt, da das Formular für die Niederschrift nicht so interpretiert werden könne, dass sich die Anwesenheitsliste auf die gesamte Dauer der Sitzung beziehe, fügte der Richter hinzu.

Bereits vor einer Woche hatte sich der Kitzbüheler Bezirkshauptmann, Michael Berger, aus ähnlichen Gründen vor Gericht verantworten müssen. Er wurde freigesprochen. (APA, 11.4.2019)