Wien – Das Innenministerium hat laut Datenschutzbehörde das Grundrecht auf Datenschutz von "Falter"-Chefredakteur Florian Klenk verletzt, teilte die Wiener Wochenzeitung am Freitag "in eigener Sache" auf ihrer Homepage mit, wo auch der Bescheid veröffentlicht wurde. Der Grund: Das Innenministerium hatte Klenks Mails und somit dessen geheim zu haltenden personenbezogenen Daten publikgemacht – DER STANDARD berichtete darüber. Klenk wandte sich mit einer Beschwerde an die Datenschutzbehörde, die nach Prüfung der Causa zu dem Ergebnis kommt, dass der Beschwerde teilweise stattgegeben werde. Der Bescheid ist noch nicht rechtskräftig. Möglich ist eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.

Der "Falter" schreibt, dass mit dem Bescheid der Datenschutzbehörde die Rechte von Journalisten gestärkt würden: "Die Datenschutzbehörde stellt nun fest, es seien ohne gesetzliche Grundlage E-Mails von Klenk veröffentlicht und der 'Falter'-Chefredakteur daher 'in seinem Recht auf Geheimhaltung verletzt' und sein 'schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse' missachtet worden. Die Argumente des Innenministeriums, man habe nur das Recht auf Gegendarstellung und die Rechte nach dem Bundesministeriengesetz wahrgenommen, um das Ansehen des Innenministeriums zu wahren, wurde als rechtswidrig verworfen."

BVT-Affäre

Ausgangspunkt war eine Recherche Klenks im Herbst 2018 in der Affäre um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), die Anfang Oktober im "Falter" erschienen ist. Das Innenministerium konterte am 2. Oktober 2018 in einer Presseaussendung mit dem Titel "Kaffeehaus-Termine: BMI veröffentlicht Chronologie der Klenk-Anfragen seit 25. September" und publizierte Klenks Korrespondenz mit dem Innenministerium.

Zitiert wurden sogar seine SMS-Nachrichten im Wortlaut sowie Anfragen, die er mit seiner privaten E-Mail-Adresse geschrieben hatte. Mit der Veröffentlichung sollte dokumentiert werden, dass Klenk vor dem "Falter"-Artikel keine konkrete Interviewanfrage gestellt hatte, um das Innenministerium mit seinen Recherchen zu konfrontieren. Das Innenministerium wandte sich auch an den österreichischen Presserat, der allerdings keine unsaubere Recherche erkennen konnte. Bereits Mitte Oktober hatte das Ministerium auf seiner Webseite die Aussendung mit Nachrichten des "Falter"-Chefredakteurs gelöscht.

Klenk lässt sich "In eigener Sache" wie folgt zitieren: "Hiermit steht fest, dass sich der 'Falter' an alle Gesetze gehalten hat, Herbert Kickls Team aber nicht. Ich bin sehr froh, dass die unabhängigen Behörden die Rechte von Journalisten gestärkt und die Presseabteilung des Innenministers in die Schranken gewiesen hat." (red, 12.4.2019)