Frisch", "länger frisch" oder "länger haltbar" – das kommt bei Konsumenten offenbar besser an als frische Vollmilch.

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Wien – Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat sich in einem aktuellen Test Milch vorgeknöpft. 20 Produkte wurden untersucht, auch Milch in Glasflaschen war dabei. Das Hauptaugenmerk lag auf sogenannter ESL-Milch (Extendend Shelf Life). Sie verspricht längere Haltbarkeit und dominiert laut VKI derzeit das Kühlregal. Geschmacklich und qualitativ hatten die Tester kaum etwas zu beanstanden, lediglich bei der Kennzeichnung gibt es zum Teil Handlungsbedarf.

Naturbelassen, aber pasteurisiert

So findet man bei einigen Herstellern den Begriff "länger haltbar" nur im Kleingedruckten oder auf der Rückseite der Packung. Ein weiterer Hersteller lobt seine ESL-Kuhmilch wiederum als "naturbelassen", obwohl die Milch unter anderem pasteurisiert und homogenisiert wurde. Ebenso seien Angaben "wie damals" oder "die gute tägliche Milch" für eine ESL-Milch entbehrlich, kritisieren die Tester.

Bei dem Test wurden zwölf "sehr gute", eine "gute" und sieben "durchschnittliche" Bewertungen vergeben.

Länger frisch

Frische Vollmilch sei in den Regalen mittlerweile fast gänzlich von der ESL-Milch verdrängt worden, erklärt der VKI. Milch darf den Zusatz "frisch" dann tragen, wenn sie innerhalb einer bestimmten Zeit nach der Gewinnung weiterverarbeitet wird. Sie wird nur kurzzeitig im Rahmen der Pasteurisierung erhitzt, das Mindesthaltbarkeitsdatum darf mit maximal neun Tagen (in Ausnahmefällen elf) nach der Wärmebehandlung angegeben werden.

Frischmilch

Bei der ESL-Milch gibt es zwei Varianten: "länger frisch" und "länger haltbar". Die Art der Haltbarmachung (etwa hocherhitzt, pasteurisiert, filtriert) ist anzugeben. "Länger frisch"-Milch ist maximal 25 Tage haltbar, "Länger haltbar"-Milch bis zu 45 Tage. Das Ausmaß der Wärmebehandlung liegt bei ESL-Milch immer noch unter der ultrahocherhitzten Milch, auch bekannt als H-Milch.

"Es gibt also einen deutlichen Unterschied zwischen Frischmilch und einer ESL-Milch. Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben daher auch ein Recht darauf, klar darüber informiert zu werden, um welches Produkt es sich handelt", sagt VKI-Projektleiterin Nina Siegenthaler. "Umso mehr, wenn das Produkt beispielsweise zeitgleich als 'Milch wie früher' angeboten wird." (red, 25.4.2019)