Hersteller von TV-Geräten mit Festplattenspeichern zahlen in Deutschland künftig 12 Euro pro Gerät an urheberrechtlichen Abgaben. Auch für 15 weitere Gerätekategorien haben sich die Digital- und Elektronik-Verbände Bitkom und ZVEI mit den Verwertungsgesellschaften nach langen Verhandlungen auf Abschläge geeinigt. In Österreich wurde die sogenannte Speichermedienvergütung 2015 beschlossen.

Die deutschen Verbände hoben die mit der Vereinbarung entstandene Rechtssicherheit hervor, kritisieren die Pauschalabgaben auf Geräte jedoch weiter als veraltet. Mit den Abgaben soll das legale Kopieren urheberrechtlich geschützter Inhalte abgegolten werden. Ursprünglich hatten die Verwertungsgesellschaften ein Vielfaches der nun ausgehandelten Abschläge gefordert.

Für Verbraucher intransparent

Das System der Pauschalabgaben auf Geräte bezeichnete der Bitkom am Donnerstag als "grundsätzlich untauglich für die digitale Welt". Für Verbraucher sei das gesamte System vollständig unbekannt oder zumindest intransparent, sagte Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Heute würden Nutzer vor allem Musik und Filme streamen. "Die Zeiten, in denen Kassetten aufgenommen oder Musik auf CDs gebrannt wurde, sind längst vorbei."

Anstelle eines Pauschalabgabensystems schlägt der Verband etwa ein Fonds-Modell vor, das es bereits in einigen skandinavischen Ländern gebe.

Entsprechende Vereinbarungen hatten die Verwertungsgesellschaften vor gut einem Jahr auch für digitale Medien wie CD- und DVD-Rohlinge erwirkt. Auch die nun ausgehandelten Verträge sollen nun rückwirkend bis zum 1. Jänner 2008 gelten.

Abgaben

Bei DVD-Rekordern und Settop-Boxen mit Festplatten fallen ebenfalls 12 Euro pro Gerät an, die die Hersteller auf den Verkaufspreis draufschlagen dürften. Abgaben entfallen ebenso auf TV-Geräte und Settop-Boxen ohne Festplatte, aber mit Aufzeichnungsfunktion sowie unter anderem auf MP3-Player und Kassettenrekorder. (APA/dpa, 2.5.2019)