Wilfried Haslauer sprach von einem "massiven politischen Signal". Finanzminister Hartwig Löger vertraut darauf, dass Günther Platter und Markus Wallner (von links nach rechts) nun tatsächlich alle Förderungen einmelden.

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Wien/Innsbruck – Einigkeit demonstrieren. So lautete wohl die Vorgabe für den Medientermin von Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) am Montagvormittag in Innsbruck. Es ging, wieder einmal, um das Thema Transparenzdatenbank – seit Jahren ein Zankapfel zwischen Bund, Ländern und Gemeinden.

Am Mittwoch will Löger seine dafür geplante Novelle durch den Ministerrat bringen. Noch im November hatten viele Bundesländer, darunter ÖVP-regierte, Kritik an dem geplanten Entwurf geäußert. Man befürchtete eine Bevormundung durch den Bund und bürokratischen Mehraufwand.

Am Montagvormittag wischte Löger, flankiert von den VP-Länderchefs der sogenannten West-Achse, all diese Bedenken vom Tisch. Tirols Günther Platter, Salzburgs Wilfried Haslauer und Vorarlbergs Markus Wallner machten ihrem Minister die Mauer. Alle drei Länder hätten sich bereiterklärt, künftig alle Informationen zu gewährten Förderungen mit dem Bund zu teilen. Dazu sollen nun "Schnittstellen" eingerichtet werden, die das technisch möglich machen.

Nur freiwillig

Was das genau bedeuten soll und ob sich in der Praxis tatsächlich viel ändert, blieb aber vorerst offen. Eine gesetzliche Meldepflicht wird es nämlich auch in Zukunft nicht für die Länder geben. Hier hat Löger also auf die Einwände der Landeshauptleute reagiert. Auch die Gemeinden werden weiterhin nur auf freiwilliger Basis Daten liefern.

Ohne verbindliche Einmeldung sei die Datenbank aber ineffizient und nicht zur Herstellung von Transparenz geeignet, lautete einer der Kritikpunkte im Vorfeld.

Löger sieht das anders. Er setze auf "Motivation und Überzeugung" statt auf "Strafen und Sanktionen". Daher will der Finanzminister in den kommenden Tagen weitere "Überzeugungsgespräche" mit den noch skeptischen Bundesländern führen.

So schnell wie möglich

Eines davon war die Steiermark unter dem schwarzen Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer. Auch dort hieß es am Montag ganz allgemein, man werde sich an der Transparenzdatenbank beteiligen. Die realen Folgen dürften sich aber in Grenzen halten. Man werde den Landesförderbericht, den es schon jetzt gibt, künftig eins zu eins in die Datenbank einspielen, heißt es. Wahnsinnig ins Detail wollten auch die West-Achsen-Länder nicht gehen. Bis wann man alle Informationen einspeisen werde? "So schnell wie möglich, in den kommenden Monaten", sagte Haslauer.

Löger schoss sich, wieder einmal, vor allem auf das SPÖ-regierte Wien ein. Seine Geduld mit der Bundeshauptstadt sei mittlerweile "überschaubar". Konkret gehe es um die Doppelrolle Wiens als Bundesland und Gemeinde, wodurch eindeutige Landesförderungen unter dem Deckmantel einer Gemeindeförderung verborgen würden.

Rote Länder vermissen Infos

In der Bundeshauptstadt wollte man sich auf Anfrage vorerst nicht äußern. Bisher kenne man keinen finalen Entwurf. Auch der – ebenfalls rote – Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser beklagte "schlechten Kommunikationsstil", weil man keine näheren Informationen habe. Sollten die Kritikpunkte des Landes – vor allem Fragen der technischen Umsetzung und des Datenschutzes – beseitigt sein, könne sich aber auch Kärnten eine weitere Befüllung der Datenbank vorstellen, so Kaiser.

Er hatte sich wiederholt dafür ausgesprochen, dass auch alle Förderungen für Betriebe und Bauern offengelegt werden müssten. Aber wie erwähnt: Von Verpflichtung will Löger nichts wissen. Für Landwirte gebe es zudem längst eine eigene Datei, die offen einsehbar und somit transparent sei.

Bisher teilen laut Finanzministerium nur Ober- und Niederösterreich freiwillig mehr Daten mit, als dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Transparenzdatenbank soll, zumindest laut Theorie, dazu dienen, Mehrfachförderungen durch Bund, Länder und Gemeinden möglichst zu unterbinden. Daher sieht Lögers Novelle unter anderem vor, dass künftig Förderungen bereits ab dem Moment ihrer Zuerkennung erfasst werden sollen, und nicht erst dann, wenn sie tatsächlich ausgezahlt werden. Gesetzlich zum Teilen verpflichtet sind die Länder bisher nur bei Daten über Energie- und Umweltförderungen sowie, im Zuge des neuen Mindestsicherungsgesetzes, auch Sozialhilfeleistungen. (Steffen Arora, Günther Oswald, Walter Müller, 13.5.2019)