Viktor Orbans Regierung in Ungarn fordert die Grenzen des EU-Rechts regelmäßig heraus

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Luxemburg – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Ungarn erneut wegen des umstrittenen Bodengesetzes verurteilt. Die Löschung von sogenannten Nießbrauchsrechten, die EU-Ausländer an landwirtschaftlichen Flächen in Ungarn innehaben, verstoße gegen den freien Kapitalverkehr und gegen das in der EU-Grundrechtecharta garantierte Eigentumsrecht, entschieden die EU-Richter am Dienstag in Luxemburg.

Kapitalverkehr eingeschränkt

Bereits im März 2018 hatte ein Österreicher, der Inhaber von Nießbrauchsrechten an landwirtschaftlichen Flächen in Ungarn ist, mit seiner Klage vor dem EuGH Recht erhalten. Zuvor hatte die Kommission wegen Nichteinhaltung von EU-Vorschriften über die Rechte ausländischer Investoren in diesem Bereich geklagt. Der EU-Gerichtshof entschied damals bereits, dass die fragliche ungarische Regelung eine ungerechtfertigte Beschränkung des freien Kapitalverkehrs darstellt.

Nunmehr stellen die EU-Richter in ihrem Urteil (C-235/17) zusätzlich klar, dass das Erlöschen von Nießbrauchsrechten kraft der angefochtenen Regelung eine Entziehung von Eigentum im Sinne der Grundrechtecharta darstellt. Die Entziehung des Eigentums sei weder durch einen Grund des öffentlichen Interesses gerechtfertigt. Sie werde auch nicht durch eine angemessene und rechtzeitige Entschädigung begleitet, so dass sie das durch die Charta garantierte Eigentumsrecht verletze. (APA, 21.5.2019)