Blick aus der Strafanstalt Karlau auf den Gefängnishof: Politiker brauchen künftig eine Voranmeldung samt genehmigtem Termin, bevor sie Häftlingen Besuche abstatten dürfen.

Foto: Elmar Gubisch

Wien – Überraschungsbesuchen von Amtsträgern hat das Justizministerium per Erlass mit 1. Juni einen Riegel vorgeschoben, wie "Heute" berichtet. Demnach dürfen zwar weiterhin "Bundespräsident, Kanzler, Vizekanzler, Mitglieder der Bundesregierung und Nationalräte generell alle Justizanstalten besuchen", aber: "Die Abteilung 2 Sicherheit und Bau" sei "zeitgerecht zu informieren".

Die Festlegung des jeweiligen Besuchstermins habe nämlich im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz zu erfolgen, dessen konkrete Zustimmung diesbezüglich erforderlich ist.

FPÖ-Mandatar Christian Lausch übt an den neuen Vorgaben Kritik: "Gleichzeitig werden sicher Aufpasser mitgeschickt, um zu verhindern, dass uns Bedienstete die Missstände erzählen", wird er von "Heute" zitiert. Für ihn sei das "ein Anschlag auf die Transparenz, aber auch Sicherheit, denn so kann der Gesetzgeber bei Missständen gar nicht mehr tätig werden".

Ministerium widerspricht

Im Justizministerium widerspricht man dieser Darstellung: Es habe auch bisher schon der Grundsatz gegolten, dass alle Abgeordnetenbesuche vorab dem Justizministerium gemeldet werden, heißt es auf STANDARD-Anfrage. (red, 21.6.2019)