Wien/Freistadt/Helfenberg – In Linz müssen sich Anfang Juli in zwei Prozessen insgesamt vier Personen wegen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Bundespräsidenten-Stichwahl am 22. Mai 2016 vor Gericht verantworten. Dem Wahlleiter von Freistadt und einem weiteren Beschuldigten wird Amtsmissbrauch vorgeworfen, dem Wahlleiter der Gemeinde Helfenberg und dessen Stellvertreter falsche Beurkundung und Beglaubigung im Amt.

Am 2. Juli stehen zunächst der Wahlleiter des Bezirks Freistadt und ein weiterer Beamter vor Gericht. Der Wahlleiter soll bereits am Sonntag des Urnengangs alle Briefwahlkarten auf eventuelle Nichtigkeiten überprüft haben – und zwar in Abwesenheit der übrigen Wahlbeisitzer. In seiner Niederschrift soll er aber festgehalten haben, dass er die Briefwahlkarten erst am Montag unter Beobachtung der anwesenden Beisitzer überprüft habe.

Fünf Mitarbeiter eingeteilt

Der zweite Angeklagte soll fünf Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft für den Wahlsonntag eingeteilt haben, um an der Aufarbeitung der Briefwahl bzw. der Auszählung der Briefwahlstimmzettel mitzuhelfen. Das hätte aber erst am Montag geschehen dürfen. Den beiden Angeklagten drohen im Fall eines Schuldspruchs jeweils sechs Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe wegen Amtsmissbrauchs. Verfahren gegen Wahlbeisitzer sind in diesem Fall eingestellt worden.

Zwei Tage später, am 4. Juli, müssen sich der Wahlleiter der Gemeinde Helfenberg und sein Stellvertreter vor Gericht verantworten. Ihnen wird falsche Beurkundung und Beglaubigung im Amt zur Last gelegt. Sie sollen in der offiziellen Niederschrift nicht dokumentiert haben, dass die Wahlbehörde einen Beschluss zur Vernichtung von drei ungültigen Stimmzetteln gefasst hatte. Dadurch wurde die Zahl der ausgegebenen Stimmzettel sowie der abgegebenen Wahlkuverts falsch festgehalten. Den beiden drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. (APA, 21.6.2019)