Wie lange es die Kartenverkäufer auf dem Stephansplatz noch gibt, ist unklar.

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Wien – In Wien – und hier vor allem in der Innenstadt – gehören Ticketverkäufer, die im Mozartkostüm Karten für klassische Konzerte anbieten, zum Stadtbild. Doch das wird sich ändern. Sie dürfen künftig nicht mehr überall tätig sein. Mit einer Novelle des Gebrauchsabgabengesetzes werden sie in eigene Zonen verbannt. Auch eine Gebühr wird künftig fällig.

Ein neuralgischer Punkt sei der Stephansplatz, sagte Dompfarrer Toni Faber am Donnerstag bei einem Pressetermin: "6,4 Millionen Besucher gehen jedes Jahr durch das Riesentor in den Stephansdom. Wahrscheinlich fünf Millionen davon werden von über 40 Kartenverkäufern belästigt. Das sind oft wirkliche Hürden." Diese werden nun reduziert.

Genehmigung notwendig

Laut Stadtrat Peter Hanke (SPÖ) und City-Bezirksvorsteher Markus Figl (ÖVP) ist eine Regulierung geplant, um den "Wildwuchs" einzudämmen. Derzeit bestehe eine Grauzone. Anbieter von Konzerttickets bräuchten keine eigene Genehmigung. Das wird sich ändern. Die Aktivität muss in Zukunft beantragt werden, pro Verkäufer wird zudem eine Abgabe von monatlich 150 Euro fällig.

Im Gebrauchsabgabengesetz, in dem etwa auch die Gebühren für Schanigärten geregelt sind, wird zu diesem Zweck die Nutzungskategorie Kartenverkäufer geschaffen. Dadurch ist auch eine sogenannte Zonierung möglich, also die Festlegung von Bereichen, in denen die Mozarts ihrer Tätigkeit nachgehen dürfen. Das wiederum impliziert, dass es auch Flächen geben wird, wo das künftig nicht mehr erlaubt ist.

Stephansplatz könnte betroffen sein

Wo die jeweiligen Erlaubnis- und Verbotszonen liegen, ist noch nicht fixiert. Figl wünscht sich jedoch eine "deutliche Beschränkung". Als wahrscheinlich gilt, dass der Platz unmittelbar vor dem Haupteingang zum Stephansdom künftig tabu sein wird. Abgesehen davon sind die verkleideten Gesellen vor allem vor der Staatsoper anzutreffen. Wobei die Regelung nicht nur für den ersten Bezirk, sondern für ganz Wien gilt. Damit könnte etwa auch vor dem Schloss Schönbrunn oder beim Belvedere ein Bann erlassen werden.

Der Beschluss der Novelle ist für den September vorgesehen. Zuvor wird es auch noch Gespräche etwa mit der Wirtschaftskammer geben, hieß es. (APA, 11.7.2019)