ÖVP-Klubobmann August Wöginger glaubt angesichts der von der SPÖ eingebrachten Drittelbeschwerde gegen die türkis-blaue Mindestsicherungsreform beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) nicht an Erfolg.

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Wien – ÖVP-Klubobmann August Wöginger sieht der von der SPÖ eingebrachten Drittelbeschwerde gegen die türkis-blaue Mindestsicherungsreform beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) gelassen entgegen. "Ich gehe davon aus, dass das Gesetz hält", meinte er am Donnerstag vor Journalisten. Schließlich habe man die bisherige Judikatur berücksichtigt.

Die von den Sozialdemokraten bekrittelten Punkte bereiteten dem VP-Klubobmann keine Kopfzerbrechen. Sowohl die Staffelung bei den Kindersätzen als auch die Verknüpfung mit den Sprachkenntnissen (300 Euro können abgezogen werden, wenn keine Deutschkenntnisse auf Niveau B1 oder Englischkenntnisse auf Niveau C1 vorliegen) werde halten, zeigte er sich überzeugt. Auch habe man mit dem Grundgesetz den Ländern den nötigen Spielraum gelassen, argumentierte Wöginger, der etwa die Wohnkosten ins Treffen führte. Dabei wird den Länder ein Zuschlag von bis zu 30 Prozent ermöglicht.

Zuzug in Sozialsystem gestoppt

"Die SPÖ will das Tor für Zuwanderung wieder öffnen", kritisierte Wöginger und betonte einmal mehr, dass das gemeinsam mit der FPÖ beschlossene Gesetz den "ungehinderten Zuzug in das österreichische Sozialsystem gestoppt" habe. Die Verlierer der neuen Regelung seien "eindeutig Zuwanderer und Integrationsverweigerer sowie Leute, die nicht arbeiten wollen", hob der VP-Klubobmann hervor. Gewinner seien hingegen Alleinerzieherinnen, Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftige.

Der SPÖ gehe es offenbar auch darum, die Missstände in Wien zuzudecken und fortzusetzen. Denn von den rund 300.000 Mindestsicherungsbeziehern lebten 56 Prozent in Wien. Österreichweit betrage der Anteil der Bezieher mit Migrationshintergrund 60 Prozent, in Wien seien es sogar 70 Prozent, so Wöginger: "Eigentlich müsste uns Wien für das Gesetz dankbar sein." (APA, 18.7.2019)