Nur knapp jeder fünfte Betrieb bietet eine Betreuungsmöglichkeit an, so das Ergebnis einer aktuellen Online-Umfrage von karriere.at. 45 Prozent der 567 beteiligten Arbeitnehmer verfügen in ihren Unternehmen über kein entsprechendes Angebot, würden es sich aber wünschen. Nach Meinung von 37 Prozent sollte betriebliche Kinderbetreuung im 21. Jahrhundert selbstverständlich sein. Kinderbetreuung ist für viele ein wichtiges Thema, bei dem es noch viel Raum für Verbesserungen gibt. Denn nur neun Prozent gaben an, dass es keinen Betriebskindergarten brauche, das öffentliche Angebot an Kindergärten und Horten ausreiche.

Familienfreundlichkeit wird in Unternehmen ein immer wichtigerer Faktor. Und Betriebskindergärten bieten hier viele Vorteile. So können die Öffnungszeiten an den Bedarf des Unternehmens angepasst werden, und Eltern würden nach der Babypause rascher ins Unternehmen zurückkommen. Für die Eltern bedeutet ein Betriebskindergarten wiederum, dass sie, wenn notwendig, schnell bei ihrem Kind sind.

Doch lediglich 19 Prozent der 143 befragten HR-Manager, Geschäftsführer und Führungskräfte gaben an, dass sie Kinderbetreuungsmöglichkeiten in ihrem Unternehmen anbieten. 27 Prozent überlegen nach eigenem Bekunden ein entsprechendes Angebot.

Um einen Betriebskindergarten zu betreiben, braucht es auch ausreichend Nachwuchs.
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Die Unternehmensgröße spielt bei der Entscheidung eine wichtige Rolle. Zu den Unternehmen, die schon eine Kindertagesstätte anbieten, gehören beispielsweise Siemens, die OMV und der ORF. Laut einer deutschen Studie würden sich Betriebskindergärten erst ab 500 Mitarbeitern rechnen. Dazu kommt noch der Kostenfaktor. Eine betriebliche Kinderbetreuungsstätte braucht auch passende Räumlichkeiten.

Um dann einen Betriebskindergarten tatsächlichen in Betrieb nehmen zu können, müssen viele Auflagen erfüllt werden, erst dann kann die zuständige Behörde – in Wien die Magistratsabteilung 11 – die Bewilligung erteilen. Dazu nötig ist ausreichend Platz – drei Quadratmeter pro Kindergartenkind sind die Mindestanforderung –, die Wände müssen abwaschbar sein, und auch die Maximaltemperatur des Wassers aus dem Wasserhahn ist geregelt.

Für kleinere Betriebe bieten sich aber auch Möglichkeiten, ihre Mitarbeiter bei der Kinderbetreuung zu unterstützen. So können Kooperationen mit bestehenden Kinderbetreuungseinrichtungen eingegangen werden, um dort ein bestimmtes Kontingent für die Kinder seiner Mitarbeiter zu reservieren. (red, 6.6.2019)