Mit geeichten Messgeräten kontrollieren die Beamten, wenn sie den Verdacht auf illegale Lautstärke hegen.

Foto: LPD Wien

Wien – Wen in Wien beim Halt an der roten Ampel schon einmal der Verdacht beschlichen hat, dass das Nebenfahrzeug ungewöhnlich laut ist, ist wohl richtig gelegen. Denn die Beamten der Landesverkehrsabteilung haben heuer bereits 280 motorisierten Vehikeln die Zulassungstafel abgenommen, da die Auspuffanlagen defekt, manipuliert oder falsch eingesetzt und damit bei weitem zu laut gewesen sind.

Exakt 220 Automobile und 60 Motorräder wurden bis Samstag seit dem Jahreswechsel in der Bundeshauptstadt erwischt, das ist mehr als ein Gefährt pro Tag, teilte die Landespolizeidirektion am Sonntag in einer Aussendung mit. Die Bandbreite ist dabei recht groß – vom kleinen Fiat 500 bis zum teuren Sportwagen fand sich alles darunter. Anzeigen gab es in diesem Zeitraum sogar noch mehr: Denn manche Kennzeichenbesitzer drehten wieder auf laut, nachdem sie ihre Nummerntafel zurückerhalten hatten.

122 statt 86 Dezibel gemessen

Grundsätzlich ist im Zulassungsschein vermerkt, wie laut ein Auto oder Motorrad serienmäßig sein darf. In einem Fall stand bei einem VW Golf beispielsweise ein zulässiger Schallpegel von 86 Dezibel (dB) vermerkt, was dem durchschnittlichen Lärm an einer stark befahrenen Straße entspricht. Die geeichten Messgeräte der Exekutive zeigten bei der Kontrolle allerdings beachtliche 122 dB an. Das ist lauter als ein Presslufthammer und liegt über der Schmerzgrenze der menschlichen Ohren.

Der Höllenlärm kann in diesen Fällen aus zweierlei Gründen entstehen: Entweder der Auspuff oder Teile davon sind defekt. Oder aber sie sind bewusst manipuliert, damit der Wagen oder das Bike lauter werden. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, die die Verkehrssünder meist im Eigenbau umsetzen.

Doch nicht alles wird illegal selbst umgebaut. Manche Hersteller bieten den Käuferinnen und Käufern auch einen "Sportmodus" an. Diese Wagen haben einen Klappenauspuff, der per Knopfdruck gesteuert werden kann. Will man sich wie Formel-1-Weltmeister Lewis Hamilton fühlen, wechselt man in den Sportmodus mit offenen Klappen und röhrt los. Das Problem: Im Ortsgebiet ist das laut Polizei eine unzulässige, da vermeidbare, Lärmerregung und kann ebenfalls ein Strafmandat oder sogar die Kennzeichenabnahme zur Folge haben. Alternativ kann auch in diesen Fällen das System derart verändert werden, dass die Klappen grundsätzlich offen sind.

Zahlreiche Internetforen

Anleitungen für die "Basteleien" finden sich in einer Vielzahl von Internetforen, in denen manchmal die Teilnehmer auch verraten, was sie dabei antreibt, in der Stadt lauter als erlaubt zu sein. So beschwert sich der Besitzer eines Audi R8, dass ihm offenbar in einer deutschen Innenstadt die dortige Polizei wegen seiner offenen Klappen aufhielt. Dabei seien laut Zulassungsschein die gemessenen 107 dB sogar erlaubt. Seine Frage an die Mitposter: "Wie seht ihr das? Dürfen die uns zwingen, wie ein Diesel durch die Innenstadt zu fahren? Ich gehöre ja auch net zu denen, die 10 Runden vor der gleichen Bar machen und Vollgas geben. Aber nichtdestotrotz möchte ich hören, was ich fahre, und zwar einen V10-Sauger." (Michael Möseneder, 8.9.2019)