Mit einem eigenen Konto können Jugendliche den Umgang mit Banken und bargeldlosen Zahlungsverkehr erlernen. Eltern können dann auch Taschengeld überweisen.

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Spätestens mit dem ersten Sommerjob oder dem Beginn einer Lehre brauchen Jugendliche ein eigenes Konto für die Auszahlung. Auch das Taschengeld kann von den Eltern auf ein Konto überwiesen werden. Für Kinder ist das auch eine gute Möglichkeit, den Umgang mit Bankomatkarte, dem bargeldlosen Zahlungsverkehr und Onlinebanking zu lernen. Doch was gibt es beim Jugendkonto zu beachten?

1. Zeitpunkt

Wann Eltern ihren Kindern ein eigenes Konto eröffnen, liegt in ihrem eigenen Ermessen. Je nachdem, wie gut Kinder mit dem Taschengeld umgehen können, kann für den einen der Umstieg auf die Bankomatkarte und Überweisung des Taschengeldes auf ein Konto gut funktionieren – andere brauchen für den Umstieg eventuell länger. Mit dem ersten Sommerjob braucht es dann ein eigenes Konto.

2. Gebühren

Sämtliche Jugendkonten werden derzeit von den Banken gratis angeboten. Ein Vergleich lohnt hier dennoch, denn bei manchen Instituten fallen für bestimmte Dienstleistungen (Überweisung, Geldabhebung) durchaus Gebühren an. Von den Banken gibt es bei der Eröffnung eines Kontos unterschiedliche Geschenke sowie Services – etwa eine Versicherung – und andere Vorteile bzw. Bonusprogramme.

3. Überziehen

Von einem Jugendkonto kann nur so viel Geld abgehoben werden, wie darauf enthalten ist. Überziehen ist nicht möglich. Das soll dabei helfen, dass Jugendliche keine Schulden aufbauen können. Auch ein sorgsamerer Umgang mit dem eigenen Geld soll dadurch von Beginn an gelernt werden. Doch Achtung: Macht der Jugendliche eine Lehre und bekommt dadurch eine laufende Lehrlingsentschädigung oder bessert sich ein Schüler mit einem Nebenjob sein Taschengeld auf und hat dadurch ein regelmäßiges Einkommen, kann es sein, dass die Bank einen kleinen Überziehungsrahmen gewährt. Die Kosten dafür sind aber hoch. Zwischen 4,62 und elf Prozent betragen laut dem Bankenrechner der Arbeiterkammer ie Sollzinsen.

4. Umgang

Eine Bankomatkarte ist aus dem heutigen Zahlungsverkehr nicht mehr wegzudenken. Schon von klein auf können Kinder beobachten, wie ihre Eltern mit dieser Karte bezahlen oder Geld damit vom Bankomaten bekommen. Dass das Geld aber nicht einfach so aus dem Bankomaten kommt, muss man dem Nachwuchs erklären, sagt ein Experte der Erste Group. Den Kindern müsse bewusst gemacht werden, dass eine Bankomatkarte so wie Bargeld zu betrachten ist. Zudem muss ein sorgsamer Umgang mit der Karte und dem Code vermittelt werden. Dazu gehört auch das Wissen, dass die Karte bei Verlust sofort gesperrt gehört und im Falle eines Diebstahls dies bei der Polizei angezeigt werden muss.

5. Kontobewegungen

Das Bezahlen via Bankomatkarte oder Handy löst natürlich einen Abzug von Geld auf dem Konto aus. Über den Kontoauszug bzw. über die Bank-App können diese Kontobewegungen auch laufend eingesehen und überwacht werden. Eltern sollten das verwaltete Geld zumindest zu Beginn mit ihren Kindern gemeinsam überblicken. Je älter ein Kind wird, desto eher muss es lernen, dass die Ausgaben für Miete, Energie und Versicherungen den Großteil der Lebenskosten ausmachen.

6. Nachvollziehbarkeit

Dass Kinder sehen, wofür sie ihr Geld ausgeben, ist ein wichtiges Element in der Gelderziehung. Ohne Aufzeichnungen (Kontoauszug) rinnt Kindern und Jugendlichen das Taschengeld oft durch die Finger. Eltern können mit ihren jüngeren Kindern ein Haushaltsbuch führen, indem die Kinder ihre Ausgaben notieren, um zu sehen, wofür sie es ausgegeben haben. Später bieten die Bank-Apps hier einen guten Überblick, denn Ausgaben können hier oft kategorisiert werden – so sehen Jugendliche sofort, wie groß ihr Kostenblock etwa für Freizeit, Shoppen oder Lebensmittel ist.

7. Altersgerecht

Der sorgsame Umgang mit Geld sollte Kindern schon früh vermittelt werden. Auch Kleinkinder sollten lernen, dass nicht jeder Wunsch sofort erfüllbar ist und es sparen muss, um sich etwa das heiß ersehnte Kuscheltier kaufen zu können. Je älter das Kind wird, desto eigenverantwortlicher sollte es für sein Geld werden.

8. Volljährigkeit

Mit dem 18. Geburtstag werden Kinder uneingeschränkt geschäftsfähig und können selbst Verträge und Bankgeschäfte abschließen. Das Jugendkonto wird dann oft automatisch in ein Girokonto umgewandelt. Ab dann kann das Konto auch überzogen werden. Hier sollten Eltern besonders wachsam sein. Zudem sollten die Konto-Konditionen geprüft werden. (Bettina Pfluger, 14.9.2019)