Weil die Landesregierung eine Gefahr für die Einhaltung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes sowie zur Sicherung der Vermögensbindung vermutet, bestellt sie erstmals einen Regierungskommissär.

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Wien – Im Streit um die Eigentumsrechte am gemeinnützigen Wiener Wohnbauträger WBV-GFW (vormals WBV-Göd) setzt Wien nun den nächsten Schritt. Um den umstrittenen Verkauf von knapp 3.000 Sozialwohnungen unter anderem an Christian Hosp, einen Geschäftspartner von Investor Michael Tojner, rückabzuwickeln, hat die Wiener Landesregierung erstmals einen Regierungskommissär bestellt. Ein entsprechendes Schreiben liegt dem STANDARD vor. Peter Kopp, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, beginnt seine Tätigkeit am 1. November befristet für ein Jahr.

Zum Hintergrund: Die Stadt Wien hat bereits im September des Vorjahres entschieden, zwei Anteilsübertragungen seit 2015 – darunter zuletzt an die Christian Hosp Beteiligungs GmbH – nicht zuzustimmen. Das Wiener Verwaltungsgericht lehnte daraufhin im Juni 2019 eine Beschwerde des Tojner-Vertrauten in wesentlichen Punkten ab.

Keine Änderungen im Firmenbuch

In weiterer Folge regte die Stadt beim Handelsgericht an, die nunmehr unrichtigen Eintragungen im Firmenbuch zu korrigieren. "Dies ist jedoch bis dato nicht geschehen", heißt es in einem Brief der Magistratsabteilung 50 (Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten).

Weil die Stadt eine erhebliche Gefahr für die Einhaltung der Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) sowie zur Sicherung der Vermögensbindung vermutet, bestellt sie jetzt erstmals einen Regierungskommissär für die Rückabwicklung. Möglich ist das durch eine Novelle des WGG, die erst seit August 2019 in Kraft ist.

Aus dem Büro von Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál (SPÖ) heißt es, dass Wien das erste Bundesland ist, das im Rahmen dieser neuen gesetzlichen Möglichkeit einen Kommissär entsendet. Die Kosten für diesen hat gemäß WGG die Bauvereinigung zu tragen. Beschwerden gegen den Bescheid der Landesregierung haben keine aufschiebende Wirkung.

Drei Kandidaten

Peter Kopp war einer von drei Personen, die der Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen – Revisionsverband (GBV) als möglichen Regierungskommissär ins Treffen geführt hat. Kopp wurde als geeignetster Kandidat angesehen. Seine Tätigkeit ist auf ein Jahr befristet, wobei er auf insgesamt drei Jahre wiederbestellt werden kann. Er nimmt künftig an allen General- und Hauptversammlungen, an Geschäftsführungs-, Vorstands und Aufsichtsratssitzungen der WBV-GFW teil.

Vor den als unrichtig erkannten Anteilsübertragungen gehörte das Unternehmen Michael Baumgartner und Stefan Gregorich. Letzterer ist laut Unternehmenswebsite aktuell Aufsichtsratsvorsitzender. (David Krutzler, 11.10.2019)