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Im bewohnten Gebiet müssen Tirols Hunde künftig an der Leine geführt werden oder einen Beißkorb tragen. Dieser Hund – obwohl nicht in Tirol – hält sich bereits daran.

Foto: reuters / BRENDAN MCDERMID

Innsbruch – Das Land Tirol will die Leinen- und Maulkorbpflicht verschärfen. Demnach müssen Hunde künftig innerhalb von Wohnsiedlungen oder Ortskernen an der Leine oder mit einem Maulkorb geführt werden, teilte das Land nach der Regierungssitzung mit. Maulkorbpflicht soll jedenfalls bei größeren Menschenansammlungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf Spielplätzen herrschen.

Mit dem Regierungsbeschluss soll anhand der Änderung des Landes-Polizeigesetzes erstmals die Leinen- und Maulkorbpflicht in Tirol vereinheitlicht werden. Allerdings steht es den Gemeinden dem Gesetz zufolge frei, per Verordnung Hundefreilaufzonen auszuweisen oder aber auch außerhalb geschlossener Ortschaften eine Leinen- bzw. Maulkorbpflicht zu verordnen.

Schulung für Hundeanfänger

"Bisher wurde die Leinen- und Maulkorbpflicht tirolweit nur von etwa der Hälfte der Gemeinden per Verordnung festgelegt – andere Gemeinden hatten keine Regelungen. Mit der jetzigen Gesetzesänderung soll Unfällen und Beißsituationen bestmöglich vorgebeugt werden", sagte die zuständige Landesrätin Patrizia Zoller-Frischauf (ÖVP).

Darüber hinaus werden "HundeeinsteigerInnen", also Personen die erstmals einen Hund halten, eine Schulung durchlaufen müssen. "Schulungsinhalte und -bestimmungen werden in enger Abstimmung mit der Fachgruppe der HundebetreuerInnen der Wirtschaftskammer Tirol erarbeitet und von der Landesregierung verordnet", hieß es weiter. Auch Besitzer von auffälligen Tieren können dann "zu weiteren Maßnahmen wie die Absolvierung von Hundeschulungen oder tierärztlichen Untersuchungen" verpflichtet werden.

Auslöser in Wien

Auslöser für die Gesetzesänderung war ein Vorfall in Wien-Donaustadt, bei dem im September 2018 ein Rottweiler ein 17 Monate altes Kind gebissen hatte. Das Kind verstarb wenig später. Die Hundehalterin war zum Zeitpunkt des Angriffs mit 1,4 Promille schwer alkoholisiert und hatte den Hund nicht an der kurzen Leine gehalten.

Eine Promillegrenze für Hundehalter sieht das Gesetz nicht vor. Es wird im November-Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt. (APA, 15.10.2019)