Bei einem Schlaganfall kommt es ganz plötzlich zu Sprach- und Bewusstseinsstörungen.

Foto: istock

Ein Schlaganfall ist nicht immer auf den ersten Blick erkennbar. Die Symptome können etwa mit jenen einer Migräneattacke oder einem Krampf verwechselt werden. Eine einfache Eselsbrücke ist der FAST-Test, auf den das Rote Kreuz anlässlich des Weltschlaganfalltags am 29. Oktober hinweist.

Ersthelfer sollten sich folgende Fragen stellen:

  • Face (Gesicht): Kann der Betroffene lächeln? Verzieht sich dabei das Gesicht, ist das ein Hinweis für eine mögliche Halbseitenlähmung.
  • Arms (Arme): Kann der Betroffene beide Arme nach vorne ausstrecken und anheben? Bei Lähmungen können nicht beide Arme gehoben werden.
  • Speech (Sprache): Kann der Betroffene einen einfachen Satz nachsprechen? Ist das nicht fehlerfrei möglich, liegen für einen Schlaganfall typische Sprachstörungen vor.
  • Time (Zeit): Bei mehreren oder auch nur einem dieser Anzeichen muss sofort der Notruf gewählt werden.

"Plötzlich auftretende Lähmungen, Sprach- oder Bewusstseinsstörungen – bei diesen Symptomen ist Gefahr in Verzug", sagt Rotkreuz-Chefarzt Wolfgang Schreiber und gibt Anleitung für die weiteren Erste-Hilfe-Maßnahmen.

Zuallererst muss die Rettung verständigt werden. Ist der Betroffene bei Bewusstsein, sollte ihm geholfen werden, sich seitlich hinzulegen, damit er nicht stürzt. Schlaganfallpatienten können oft nicht mehr schlucken, daher sollte der Speichel abgewischt und kontrolliert werden, ob die Person atmet.

Schlimmeres verhindern

Bei den meisten Schlaganfällen kommt es durch verstopfte Gefäße zu Durchblutungsstörungen im Gehirn – das kann zu schweren Folgeschäden bis hin zum Tod führen. In jeder Minute ohne Behandlung gehen Millionen Gehirnzellen zugrunde. "Schnelles Eingreifen kann daher Schlimmeres verhindern und erhöht die Heilungschancen", so Schreiber.

Insgesamt mindern ein gesunder Lebensstil, gesunde Ernährung und Bewegung das Risiko. Wer mit dem Rauchen aufhört, kann sein Schlaganfallrisiko zudem um 50 Prozent senken. (red, 29.10.2019)