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Das Rauchverbot gilt – auch in Shisha-Bars.

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Wien – Zwei Anträge an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) waren es, die das absolute Rauchverbot in der Gastronomie immer noch ein bisschen wackeln ließen. Sie sind Geschichte, der VfGH lehnte es ab, diese zu behandeln. Eingebracht hatten sie mehrere Betreiber von Shisha-Bars, die gern eine Ausnahme vom absoluten Verbot gehabt hätten – immerhin hängt daran ihr Geschäftsmodell.

Am 4. Dezember lehnte der VfGH die Anträge mit folgender Begründung ab: Es sei sachlich gerechtfertigt, wenn der Gesetzgeber "sämtliche Gastronomiebetriebe im Hinblick auf den Nichtraucherschutz gleich behandelt". Dies gelte auch für die Einbeziehung von Wasserpfeifen und damit von Shisha-Bars. Der damit verbundene Eingriff in die Grundrechte sei insofern gerechtfertigt, "als damit im öffentlichen Interesse gelegene Ziele – insbesondere der Gesundheitsschutz – verfolgt werden und das Rauchverbot zur Zielerreichung geeignet und verhältnismäßig ist."

Kein weiterer Antrag mehr anhängig

Die Anträge wurden von zwei Rechtsanwaltskanzleien eingebracht, der Lansky, Ganzger & Partner Rechtsanwälte GmbH und der Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH. Argumentiert wurde darin damit, dass niemand zu einem anderen Zweck, als eine Wasserpfeife zu rauchen, in eine Shisha-Bar gehe und dass dadurch die Gleichbehandlung von Shisha-Bars und anderen Gastronomiebetrieben unsachlich sei.

Der VfGH lehnte damit nun drei Anträge ab, mit denen das absolute Rauchverbot in der Gastronomie hätte aufgeweicht werden sollen. Schon Mitte Oktober entschied das Höchstgericht, einen Antrag von Nachtlokalbetreibern nicht zu behandeln. Auch diese wollten vom Gesetz ausgenommen werden. Nun sei, so ein Sprecher des VfGH, kein Antrag zum Rauchverbot mehr offen.

Kündigungswelle zur Weihnachtszeit prognostiziert

Jakob Baran, Obmann des Shisha-Verbands (VSBÖ) und selbst Betreiber einer Shisha-Bar, erfuhr vom STANDARD von der Entscheidung des Höchstgerichts. "Das ist eine Katastrophe." In seinem Lokal in Wien-Kagran habe er seit dem Rauchverbot Anfang November 80 Prozent Umsatzeinbußen verzeichnet. "Das zieht sich durch ganz Österreich." Acht Mitarbeiter habe er nach Eigenangaben bereits kündigen müssen. "Österreichweit mussten bereits 1.500 Mitarbeiter abgemeldet werden", sagte Baran. "Und die große Kündigungswelle kommt dann zur Weihnachtszeit. Wir haben davor gewarnt."

230 Shisha-Lokale allein in Wien

Laut dem Verbands-Obmann gibt es allein in Wien 230 Shisha-Lokale, österreichweit sind es rund 490. Baran kündigte an, weiter gegen das Verbot kämpfen zu wollen. "Wir haben schließlich auch eine Verantwortung unseren Mitarbeitern gegenüber." Man wolle einerseits Demonstrationen organisieren, andererseits aber auch noch an die künftige Bundesregierung appellieren, eine Ausnahme für Shisha-Bars vom Rauchverbot zu schaffen. Zudem wird ein Gang vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) überlegt, sagte Baran dem STANDARD.

Die umstrittenen Raucherklubs werde es laut Baran in Wien weiter geben. In diesen Shisha-Klubs, in die nur Mitglieder des Vereins Zutritt erhalten, können Shishas gegen einen Unkostenbeitrag konsumiert werden – bei striktem Getränke- und Speiseverbot. Wie viele es davon mittlerweile gibt, wollte Baran nicht sagen. Allein in Wien seien es aber dutzende. Der Verband habe jedenfalls bereits 26.000 Vereinsmitgliedskarten ausgestellt, mit denen man Zutritt zu den Raucherklubs erhalte.

Alexander Hengl, Sprecher des Wiener Markamts, sieht eine Umgehungskonstruktion: In von Gastrobetrieben angemieteten oder betriebenen Raucherklubs gelte ebenfalls Rauchverbot. Die Kontrolleure des Marktamts haben jedenfalls diese Shisha-Bars ins Visier genommen: So seien auch schon Anzeigen in den Raucherklubs verhängt worden.

Wirtschaftskammer spricht sich gegen Raucherklubs aus

Peter Dobcak, Obmann der Gastronomie in der Wiener Wirtschaftskammer, zeigte sich ebenfalls "sehr skeptisch", dass die Shisha-Bar-Betreiber mit ihrer Rechtsansicht durchkommen. "Unsere Meinung ist, dass das nicht funktionieren wird. Wir empfehlen unseren Mitgliedern, keine Raucherklubs einzurichten." Dobcak rechnet mit einer juristischen Klärung dieser Frage: "Die Anzeigen werden sicher beeinsprucht und ausjudiziert werden." (Gabriele Scherndl, David Krutzler, 4.12.2019)