Noch zieren die Logos der Länderkassen (im Bild Salzburg) die Eingangsbereiche der Krankenkassen. Bald wird hier das Logo der ÖGK hängen.

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Wien – Nachdem der Verfassungsgerichtshof vergangene Woche die Fusion der neun Gebietskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) in den wesentlichen Punkten bestätigt hatte, war man am Dienstag im Vorfeld der vorerst letzten Sitzung des sogenannten Überleitungsausschusses bemüht, einen einigermaßen harmonischen Start der ÖGK mit 1. Jänner zu ermöglichen. In einer langen Sitzung fasste der Ausschuss einige dafür wichtige Beschlüsse.

In erster Linie wurde die Leistungsharmonisierung für Versicherte abgesegnet, weiters gab es nach wilden Diskussionen im Vorfeld einen einstimmigen Beschluss gegen eine Verschärfung bei Krankenständen. "Das ist ein guter Tag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer", freute sich Barbara Teiber, Vorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten, über das Ergebnis.

Der Wirtschaftsbund hatte am Dienstag hingegen von "Panikmache" seitens der Gewerkschaft gesprochen. Es brauche ein entschiedenes Vorgehen gegen den Missbrauch von Krankenständen, teilte der Bund per Aussendung mit. Die Datenlage in Österreich sei "sehr dürftig", Kontrolle und Aufzeichnung von Krankenstandsmissbrauch werde in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Daher wurde die ÖGK in der Sitzung am Dienstag mit der Erstellung einer genauen Analyse beauftragt. Auf Basis der neuen Daten könnten dann weitere Maßnahmen gegen Missbrauch beschlossen werden, so der Wirtschaftsbund.

Chefarztpflicht für CT fällt

Wichtigster Tagesordnungspunkt war neben dem Thema der Krankenstände jedoch die Leistungsharmonisierung. Die Satzung der ÖGK wurde im Ausschuss ebenfalls einstimmig beschlossen. Diese regelt neben wichtigen Organisationsfragen vor allem Leistungen für die Versicherten in den Leistungsbereichen, in denen das Gesetz den Kassen Regelungsspielräume gibt.

Wo es noch Satzungsunterschiede zwischen den Gebietskrankenkassen gab, sollen die Leistungen nun harmonisiert und verbessert werden. Das freute die Gewerkschaft ebenso wie den Wirtschaftsbund: Mit den Beschlüssen des Überleitungsausschusses in der ÖGK werde "der eingeschlagene Weg hin zu einer effizienten und modernen Krankenkasse im Sinne der Versicherten fortgesetzt", so Wirtschaftsbund-Generalsekretär Kurt Egger.

Positiv für viele Versicherte ist auch die Tatsache, dass nun in allen Bundesländern die Bewilligungspflicht für CT und MRT bis Ende 2021 ausgesetzt wurde. Bisher wurde das in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Eine Verbesserung der Leistungen gibt es in Zukunft auch beim Krankengeld. Für die Auszahlung ist eine einheitliche Höchstdauer bis zu 78 Wochen vorgesehen. Bisher gab es in sieben Gebietskrankenkassen nur 52 Wochen Maximalbezugsdauer. (neu, APA, red, 17.12.2019)