Donald? Aus der Nähe wirkt die Figur im fliederfarbenen Anzug wegen des großflächigen Rasters unscharf. Aber die Ähnlichkeit mit Trump ist unverkennbar.

Foto: simo

Was macht denn Donald Trump da in der Wiener U-Bahn? Diese Frage drängt sich auf, wenn man in der U3-Station Neubaugasse in Fahrtrichtung Simmering mit offenen Augen auf den nächsten Zug wartet und ausnahmsweise nicht aufs Handy starrt.

Die Station wird demnächst Baustelle, weil hier künftig die U2 andocken soll. Der Betrieb der U3 wird während der Bauarbeiten nicht eingestellt. Aber die Wandverkleidung am Bahnsteig wird nach vorne verlegt, um "im Hintergrund mehr Platz für den Bau zu schaffen", wie es auf einem unübersehbaren Hinweis heißt.

Mit der großflächigen Illustration in der U3-Station Neubaugasse wird darauf hingewiesen, dass künftig dort auch die U2 andocken soll.
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Dieser Hinweis ist zum besseren Verständnis mit einer großflächigen Illustration versehen, auf der auch Figuren dargestellt sind – Frauen, Männer und Kinder, die auf die U-Bahn warten. Warum sich darunter auch ein riesiger Strauß Luftballons befindet, ist ein Rätsel. Aber noch rätselhafter wird es, wenn man genauer hinschaut: Eine der Figuren sieht aus wie Donald Trump.

Leben nach dem Impeachment?

Der Miniatur-Mr.-President steht ein bisschen verloren da, wegen des großflächigen Rasters ist er aus der Nähe eher unscharf, doch Frisur und Haarfarbe passen, die Arme hängen nach unten, die Hände sind seitlich angelegt. Ein fliederfarbener Anzug umhüllt die füllige Körpermitte.

Hat der US-Präsident etwa den Auftrag, die U-Bahn in der österreichischen Bundeshauptstadt "great again" zu machen? Oder hat ihn die Grafikabteilung unters Öffi-Fußvolk gemischt, um ihn auf ein Leben nach dem Impeachment vorzubereiten?

Rein zufällig Ähnlichkeit

Etwaige Ähnlichkeiten mit realen Personen sind rein zufällig", heißt es auf STANDARD-Anfrage bei den Wiener Linien, wo man ein gewisses Amüsement nicht verbergen kann. Der gut versteckte Staatsbesuch sei bisher jedenfalls noch nicht aufgefallen. Aber grundsätzlich sei jeder willkommen, der einen gültigen Fahrschein habe und sich an die geltenden Beförderungsbedingungen halte. (Michael Simoner, 19.12.2019)