Österreichische Nationalbank: Die Ausgaben für die dortigen Sonderpensionen sind innerhalb von fünf Jahren um 9,2 Prozent gestiegen.

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Die Debatte läuft seit Jahrzehnten. Schon in den Achtzigern hatte der mittlerweile verstorbene Rechtspopulist Jörg Haider die "Pensionsprivilegien" angeblicher Bonzen angeprangert – und das Thema ist längst nicht gegessen. Immer noch zahlen staatliche und staatsnahe Organisationen Zusatz- und Sonderpensionen zu großzügigen Konditionen aus.

Obwohl der Staat in der Zwischenzeit Beschränkungen verhängt hat, wachsen die Ausgaben in manchen Institutionen weiter: Dies zeigen Zahlen aus dem Einkommensbericht des Rechnungshofes, den die Oppositionspartei Neos ausgewertet hat. Demnach sind die Ausgaben für Sonderpensionen von 2013 bis 2018 unterm Strich um 3,5 Prozent auf knapp 544 Millionen Euro gestiegen.

Üppigsten Pensionen in der Nationalbank

Das größte Plus verbuchte die Nationalbank, wo die Ausgaben für die bekannt üppigen Altersleistungen um 9,2 Prozent auf 126 Millionen angestiegen sind; mit im Schnitt 6581 Euro 14 mal im Jahr pro Kopf haben die Notenbanker auch in puncto Pensionshöhe die Nase vorne. Ein Ausgabenplus von 6,7 Prozent verbuchen in Summe die Institutionen der Sozialversicherung, die 2018 unter diesem Titel insgesamt 347 Millionen Euro ausgaben. Im Gegensatz zur Nationalbank werden dort aber keine All-In-Leistungen, sondern Zusatzpensionen zur Pension aus der allgemeinen Sozialversicherung (ASVG) ausgezahlt. Mit 1405 Euro pro Kopf fällt das Niveau entsprechend niedriger aus.

Anzumerken ist allerdings, dass die Inflation im selben Zeitraum 7,8 Prozent betragen hat, die gesamten Ausgaben also in absoluten Zahlen gewachsen sind, jedoch nicht im Wert. Ein markantes Abschmelzen hat aber auch nicht eingesetzt. Obwohl die Sonderregelungen für neue Bedienstete überall abgeschafft seien, sagt Neos-Sozialsprecher Gerald Loacker, führe es in die Irre, von Auslaufmodellen zu sprechen: "Weil noch viele Mitarbeiter mit Anwartschaften im Dienst sind, steigen die Summen weiter."

Einheitlich ist der Trend jedoch nicht. Die Pensionsausgaben der Energieversorger sind innerhalb von fünf Jahren um ein Fünftel gesunken und liegen nun bei 40,5 Millionen. Beim ORF beträgt das Minus acht Prozent bei Gesamtausgaben von knapp 15 Millionen.

Nur zu einem Viertel durch Beiträge gedeckt

Wie weit die Sonder- und Zusatzpensionen von Beiträgen der Bediensteten gedeckt sind? Eine pauschale Aussage ist schwierig, weil die einzelnen Vereinbarungen sehr unterschiedlich sind – allein in der Nationalbank gibt es fünf Dienstrechte. Jedenfalls aber sei "der überwältigende Anteil" der ausbezahlten Leistungen nicht durch Beiträge finanziert, sagt der Pensionsexperte Bernd Marin, der die staatsnahen "Luxuspensionen" seit Jahren als "Selbstbedienung an öffentlichen Kassen" kritisiert. Bei der Nationalbank etwa kam Marin in einer Berechnung aus dem Jahr 2014 auf einen Deckungsgrad von rund einem Viertel. Den Rest hat die jeweilige Institution zu berappen.

2015 trat auf Betreiben der damaligen rot-schwarze Regierung das so genannte Sonderpensionenbegrenzungsgesetz in Kraft. Seither gelten Obergrenzen: Für Menschen, die bei Inkrafttreten bereits eine Anwartschaft auf eine Sonderpension hatten, liegt diese heuer bei 18.795 Euro, für Neueintritte bei 10.740 Euro. Außerdem sind gestaffelte Solidarbeiträge von fünf bis 25 Prozent fällig. Marin hielt die Modalitäten für zu milde, Nationalbank-Pensionisten hingegen versuchten mit Klagen vor Gericht die Verschärfungen zu Fall zu bringen, blitzten aber auf allen Ebenen ab.

Neos fordern Ende der Inflationsabgeltung

Die alte türkis-blaue Regierung hatte neue Verschärfungen angekündigt, aber vor ihrem Sturz nicht umgesetzt. Im Pensionskapitel des Koalitionsabkommens von ÖVP und Grünen ist solch ein Ziel nicht zu finden.

Die Neos helfen gerne mit einem Vorschlag aus. Sie fordern, dass die Sonderpensionen nicht mehr jährlich mit der Inflationsrate erhöht werden, wenn der gesamte Altersbezug die ASVG-Höchstpension übersteigt – womit das Limit heuer bei 3.566 Euro brutto läge. Damit würden der Wert der Leistungen allmählich abschmelzen. Es sei nicht einzusehen, sagt der Abgeordnete Loacker, dass Bürger mit ihren Stromgebühren und Krankenkassenbeiträgen auf ewig auch Zusatzpensionen bezahlten. (Gerald John, 16.1.2020)