Neos-Abgeordneter Nikolaus Scherak während einer Debatte zum Thema 'U-Ausschuss'. In seiner Hand: Die abgespeckte Version des Antrags.

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Wien – Die anstehende Behandlung der Oppositionsbeschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) zum parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Ibiza-Video ist um eine Facette reicher. SPÖ und Neos beantragen, einen Prozesskurator für ÖVP und Grüne zu bestellen. Da die Abstimmung im Geschäftsordnungsausschuss nicht namentlich geführt wurde, haben die Regierungsfraktionen nämlich keine Parteirechte.

SPÖ und Neos hatten bereits im Dezember das Verlangen auf Einsetzung des kommenden Untersuchungsausschusses gestellt. Vergangene Woche strichen die Regierungsfraktionen von ÖVP und Grünen mit ihrer Mehrheit im Geschäftsordnungsausschuss weite Teile des Einsetzungsverlangens, weswegen SPÖ und Neos nun den VfGH anrufen.

Vertreter soll bestellt werden

Aufgrund eines "Formalfehlers" könnten ÖVP und Grüne aber keine Parteirechte vor dem VfGH ausüben, hieß es nun vonseiten der Neos. Da sie im Ausschuss keine namentliche Abstimmung durchführen ließen, sei nämlich nicht bekannt, welche Abgeordneten zur Prozessvertretung befugt wären. Um den Untersuchungsausschuss nicht noch weiter zu verzögern, stellen SPÖ und Neos nun den Antrag, für ÖVP und Grüne einen Prozesskurator, also einen behördlichen Vertreter, zu bestellen. (red, APA, 31.1.2020)