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Fast acht Jahre nach Verhandlungsbeginn könnte das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Vietnam in Kraft treten. Das EU-Parlament hat grünes Licht gegeben, jenes aus Hanoi soll demnächst folgen.

Foto: reuters/kham

Straßburg – Das Europaparlament hat grünes Licht für ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Vietnam gegeben. Eine große Mehrheit der Abgeordneten stimmte am Mittwoch für das Abkommen. Damit nahm das Vertragswerk aufseiten der EU die letzte Hürde, damit es im Frühjahr in Kraft treten kann. Zuvor muss Vietnam es noch ratifizieren.

Mit dem Abkommen sollen nach Angaben des Parlamentsausschusses für internationalen Handel die Zölle auf 65 Prozent aller EU-Ausfuhren nach Vietnam umgehend entfallen. Der Rest soll mit wenigen Ausnahmen nach zehn Jahren liberalisiert werden. Umgekehrt fallen nach dem Inkrafttreten die EU-Importzölle auf 71 Prozent aller vietnamesischen Waren weg, nach sieben Jahren wären es 99 Prozent.

Zweitwichtigster Handelspartner in Südostasien

Außerdem sollen EU-Unternehmen leichter an öffentliche Aufträge in Vietnam kommen. Und es sollen bürokratische Hürden fallen, indem Vietnam etwa internationale Standards einführt und EU-Zertifikate akzeptiert. Vietnam ist mit seinen 95 Millionen Einwohnern nach Singapur der wichtigste Handelspartner für die EU in Südostasien. Die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen begannen im Juni 2012.

Laut EU-Kommission exportiert die EU hauptsächlich Hightech-Produkte wie elektrische Maschinen, Flugzeuge, Fahrzeuge und pharmazeutische Produkte nach Vietnam. Aus dem südostasiatischen Land importiert die EU vor allem Telefone, elektronische Produkte, Schuhe und Kleidung.

Menschenrechtssituation unter Beobachtung

Einige Abgeordnete sehen das Abkommen wegen der Menschenrechtslage in Vietnam kritisch. Vor allem die linken und rechten Fraktionen des EU-Parlaments äußerten sich bei einer Debatte am Dienstag kritisch aus. Konservative, Christdemokraten und Sozialdemokraten lobten hingegen Fortschritte, die Vietnam bereits gemacht habe. Sollte sich die Menschenrechtslage verschlechtern, enthält das Abkommen eine Aussetzungsklausel. (dpa, 12.2.2020)