Wahlplakat von 2017: Der Unabhängige Parteientransparenzsenat hat den Slogan nun zuungunsten der SPÖ gedreht.

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Wien – Der im Bundeskanzleramt angesiedelte Unabhängige Parteientransparenzsenat (UPTS) hat die SPÖ zu einer Geldbuße von 30.000 Euro verdonnert. Grund ist die Überschreitung der Obergrenze für Wahlkampfausgaben im Jahr 2017.

In den letzten 82 Tagen vor einer Nationalratswahl dürfen die Parteien maximal sieben Millionen Euro ausgeben. Die SPÖ, damals unter der Führung von Christian Kern, hat dieses Limit um 383.429,95 Euro überschritten. Dafür wären maximal 38.000 Euro Strafe möglich gewesen, der Senat schöpfte den Spielraum "nur" zu 80 Prozent aus.

ÖVP ist bereits bestraft worden

Die ÖVP war vom Senat schon Mitte Jänner wegen überhöhter Wahlkampfkosten von 2017 verurteilt worden, auch hier wurde der Strafrahmen zu 80 Prozent ausgeschöpft. Die Strafe gegen die Kanzlerpartei fiel aber mit 800.000 Euro ungleich höher aus, weil diese die Kostengrenze mit Ausgaben von 12,96 Millionen Euro regelrecht gesprengt hatte. Auch die FPÖ erwartet für ihre 10,7 Millionen an Wahlkampfausgaben 2017 eine höhere Strafe. Die Entscheidung darüber steht aber noch aus.

Noch nicht entschieden hat der Senat über die Causa Seegrundstücke: Das Land Oberösterreich hat der Sozialistischen Jugend für ihr Europacamp am Attersee nämlich ein Grundstück für einen nur symbolischen Pachtzins von 1,82 Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt. Der Rechnungshof sieht in der Differenz zum Marktpreis (bis zu 278.000 Euro) eine unzulässige Parteispende des Landes und hat die Causa angezeigt.

Die ÖVP musste nach einem ähnlichen Verfahren 80.000 Euro zahlen. Hier ging es um ein an die Junge Volkspartei verpachtetes Grundstück am Mondsee, ebenfalls Oberösterreich. (APA, 4.3.2020)