In der Steiermark müsste die Gemeinderatswahl laut Gesetz innerhalb von vier und in Vorarlberg innerhalb von neun Monaten nachgeholt werden.

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Die Ausbreitung des Coronavirus zwingt auch die Innenpolitik zu Einschränkungen. Die geplanten Gemeinderatswahlen in Vorarlberg am 15. März und in der Steiermark eine Woche darauf wurden aufgrund der Krisensituation abgesagt. Dies sei "zum bestmöglichen Schutz der Bevölkerung und der Wahlkommission" notwendig, sagte Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP). "Wir müssen alles tun, damit wir die Ausbreitung des Virus eindämmen", erklärte sein steirisches Pendant Hermann Schützenhöfer (ÖVP). Dafür müssten die Sozialkontakte eingeschränkt werden. Der vorgezogene Wahltag in der Steiermark am 13. März findet aber statt.

Beide Landeshauptleute waren davor der Meinung, dass die Wahlen wie geplant stattfinden können. Nun werden sie zu einem späteren, noch nicht definierten Zeitpunkt nachgeholt. Was die Alternativtermine angeht, gibt es in beiden Bundesländern aber unterschiedliche Gesetzeslagen.

Zwei Bundesländer, zwei Fristen

Formal befindet sich der notwendige Regierungsbeschluss, der mit einer Zweidrittelmehrheit der Vorarlberger Landesregierung beschlossen werden muss, derzeit in Vorbereitung. Laut Artikel 14, Absatz 3 der Landesverfassung können Wahlen "bei außerordentlichen Verhältnissen" bis zu neun Monate nach Beendigung dieser Verhältnisse durchgeführt werden. Notwendig dazu ist eine Neuausschreibung der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen. Vorerst bleibt der Wahltermin auf unbestimmte Zeit verschoben, er muss aber in den kommenden neun Monaten neu angesetzt werden.

Auch in der Steiermark muss für die Verschiebung noch der Landtag einberufen werden. Das notwendige Ermächtigungsgesetz solle am Dienstag beschlossen werden, sagte Schützenhöfer. KPÖ, Neos und Grüne bekundeten umgehend ihre Zustimmung.

Die Wahl muss per Gesetz innerhalb von vier Monaten nachgeholt werden. Die Wahlkarten behalten weiter ihre Gültigkeit. Sollte innerhalb der Viermonatsfrist keine Wahl möglich werden, müsste die steirische Gemeinderatswahl komplett neu ausgeschrieben werden.

"Die jetzt bekanntgegebene Verschiebung der Gemeinderatswahlen ist aufgrund der aktuellen Situation die richtige Entscheidung", sagte die grüne Landtagsklubobfrau Sandra Krautwaschl.

KPÖ-Klubchefin Claudia Klimt-Weithaler sagte, "möglicherweise würden sehr viele Menschen aus Sorge, sich anzustecken, zu Hause bleiben. Es ist wichtig, dass alle Menschen die Möglichkeit haben, ohne Angst am demokratischen Prozess teilzunehmen."

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Lage wird täglich geprüft

Der politische Betrieb muss sich insgesamt anpassen. Dieser soll zwar aufrechterhalten, aber etwa öffentliche Aktivitäten von Parteien auf das Notwendigste reduziert werden. Alle Parlamentsparteien kündigten am Donnerstag an, ihren Mitarbeitern zum Teil Homeoffice zu ermöglichen.

Änderungen stehen auch für das Parlament an, das für sich beschlossen hat, weiterhin tätig bleiben zu wollen. Die Plenarsitzung am 18. März, in der auch die Budgetrede von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) stattfinden soll, wird aus heutiger Sicht nicht abgesagt. Ob die Nationalratssitzung aber tatsächlich abgehalten werden kann, bleibt in der Schwebe.

Parlamentspräsident Wolfgang Sobotka betonte nach der Präsidiale am Donnerstag, dass die Lage wegen des Coronavirus täglich geprüft werde. Wichtig sei, dass die politischen Handlungsorgane ihre Handlungsfähigkeit unter Beweis stellen. Ob es doch zu einer Absage kommt, werden die kommenden Tage zeigen.

Sollte das Parlament kommende Woche tagen können, wird die Sitzung nicht im Ausweichquartier in der Wiener Hofburg stattfinden, sagte Sobotka. Derzeit werden alternative Räumlichkeiten für die Plenarsitzung geprüft, die groß genug wären, um den Abgeordneten ausreichend Abstand zu ermöglichen. Grundsätzlich werde man alle Vorgaben des Gesundheitsressorts nach dem Pandemiegesetz erfüllen, sagte Sobotka. Als Option wurde das Konferenzzentrum Austria Center Vienna im 22. Bezirk genannt.

Empfehlungen für Beamte

Das Beamtenministerium von Vizekanzler Werner Kogler veröffentlichte im Laufe des Donnerstags ebenfalls Empfehlungen zur "einheitlichen Vorgangsweise" für alle Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, also auch in den Ministerien. Das Ziel sei auch hier die "Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs", wie es in dem Papier heißt.

Die Beamten werden aber angehalten, den "ressortinternen und ressortübergreifenden" Sitzungsbetrieb auf ein "unbedingt erforderliches Maß zu beschränken". Auf Möglichkeiten von Videokonferenzen solle, wenn vorhanden, zurückgegriffen werden. Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 100 Leuten "haben gänzlich zu unterbleiben". Externe Besuche sollen vermieden werden.

Als mögliche Präventionsmaßnahmen für Dienstnehmer im öffentlichen Dienst werden auch der Abbau von Zeitguthaben aus Gleitzeit und Überstunden sowie der Verbrauch von Erholungsurlaub genannt, "insbesondere bei jenen Bediensteten, die über genügend Resturlaub verfügen".

Beamte, die aus Ländern zurückkehren, für die eine Reisewarnung ausgesprochen wurde, müssen sich laut der Anweisung des Beamtenressorts in eine zweiwöchige Quarantäne begeben. "Zur Sicherung der Anwesenheit der relevanten Schlüsselkräfte kann seitens der Dienstbehörden auch die Erteilung von Urlaubssperren erwogen werden."

Von diesem Recht wurde bei der österreichischen Polizei bereits Gebrauch gemacht. Für alle 25.000 Polizisten wurde laut Informationen der Tageszeitung Österreich demnach eine Urlaubssperre verhängt. Dies bestätigte das zuständige Innenministerium. Die Urlaubssperre bleibt vorerst bis Ende April aufrecht.

Ein 1. Mai mit Fragezeichen

Zu den drastischen Maßnahmen der Regierung für das öffentliche Leben gehört auch ein Verbot von größeren Veranstaltungen. Dieses gilt vorerst bis 3. April. Zwar würde der traditionelle Maiaufmarsch der Sozialdemokratie erst nach dieser Frist stattfinden. Auf dem Wiener Rathausplatz versammeln sich allerdings für gewöhnlich deutlich mehr als 500 Personen, die derzeit das absolute Höchstmaß für Veranstaltungen im Freien sind. In der Wiener SPÖ sagt ein Sprecher dazu, "dass wir uns an alle Vorschläge des Bundes und des Landes halten". Sollte die Frist für Veranstaltungsverbote terminlich ausgeweitet werden, würde daher auch der alljährliche "Feiertag" der SPÖ heuer nicht stattfinden können. (jan, ars, mue, 13.3.2020)