Blick in den ORF-Sitzungssaal; die ORF-Gremien sollen trotz Corona handlungsfähig bleiben, Videokonferenzen sind zulässig.

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Wien – Die ORF-Gremien sollen auch in der Corona-Krise handlungsfähig bleiben. Daher trifft der Nationalrat am Freitag eine Vorkehrung, dass auch Videokonferenzen gestattet sind.

So heißt es in dem – der APA vorliegenden – Gesetzesentwurf etwa: "Sofern der Stiftungsrat oder einer seiner Ausschüsse im Fall außergewöhnlicher Verhältnisse nicht in angemessener Frist zusammentreten kann, ist eine Beschlussfassung im Umlaufweg oder in einer Videokonferenz zulässig." Die selbe Regelung wird für den Publikumsrat gelten.

Persönliches Zusammentreten ist auch beispielsweise bei der KommAustria, beim Unabhängigen Parteien-Transparenzsenat sowie bei der Presseförderungskommission während der Corona-Krise nicht mehr zwingend.

Auch für den Verwaltungsgerichtshof werden am Freitag Änderungen beschlossen, nämlich dass neue Richter nicht mehr vor der Vollversammlung angelobt werden müssen sondern nur noch vor dem Präsidenten. Ausgenommen sind die Ernennungen von Präsident und Vizepräsident. (APA, 31.3.2020)