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Das soziale Netzwerk muss sich nach dem Beschluss eines US-Bundesgerichts erneut auf einen Rechtsstreit zum Thema Datenschutz einstellen. Facebook-Mitglieder könnten ihre Ansprüche nach kalifornischem und Bundes-Datenschutzrecht geltend machen, entschied ein Berufungsgericht in San Francisco.

Aktivität

Nutzer haben Facebook vorgeworfen, ihre Internet-Aktivitäten auch nach dem Ausloggen aus dem sozialen Netzwerk stillschweigend über Cookies weiterzuverfolgen und die daraus gewonnenen Kunden-Profile an die Werbeindustrie zu verkaufen. Ein Bezirksgericht im kalifornischen San Jose hatte eine entsprechende Klage 2017 noch abgewiesen. Das Gericht in San Francisco erklärte nun indes, die Kläger hätten ausreichend Hinweise dafür erbracht, dass Facebook in ihre Privatsphäre eingedrungen sei.

Facebook selbst teilte mit, man halte eine Klage für unbegründet und werde die eigene Position weiter verteidigen. (APA, 10.04.2020)