Vor einer Woche sind im Zuge der Corona-Krise 1.400 Milizionäre eingerückt, im Verteidigungsressort liegen zur ersten Teilmobilmachung der Miliz in der Zweiten Republik nun die detaillierten Einsatzpläne vor: Konkret betreffen diese dreizehn Kompanien mit jeweils gut 170 Soldaten, die die Exekutive und die Gesundheitsbehörden bei diversen Aufgaben unterstützen.

Milizsoldat an der Grenze in Bad Radkersburg beim Fiebermessen.
Foto: APA / Erwin Scheriau

Die nun wieder Uniformierten versehen etwa bei der Überwachung der Staatsgrenze im Osten und im Süden Dienst, leisten der Polizei aber auch bei Kontrollen an den Übergängen Assistenz. Dort – wie bisher schon für Berufssoldaten und Grundwehrdiener – ebenfalls auf ihrer Agenda – und zwar im Auftrag des Gesundheitsministeriums: Kontrollen des Zustands der Ein- und Ausreisenden wie etwa Fiebermessen. In Wien bewacht die Miliz zur Entlastung der Polizei auch Botschaften.

Konkret sind in Niederösterreich drei Kompanien im Einsatz (zur Assistenz des Innenressorts bei Grenzübertrittsstellen), im Burgenland und in der Steiermark jeweils zwei (zur Grenzüberwachung bzw. im BGL auch zum Schutz kritischer Infrastruktur), die restlichen Bundesländer kommen jeweils mit einer Kompanie aus. Der Assistenzeinsatz zur Grenzüberwachung geht freilich schon auf das Flüchtlingsjahr 2015 unter der damals rot-schwarzen Regierung zurück.

Von den ursprünglich einberufenen 2300 Milizionären sind jetzt doch nur rund 60 Prozent im Einsatz, denn: Die restlichen 40 Prozent stellten einen Antrag auf Befreiung vom Dienst im Zuge der Pandemie – von denen den meisten bei den vorgeschriebenen Einzelfallprüfungen auch stattgegeben wurde. Dieser auf den ersten Blick hohe Anteil sei wenig überraschend, erklärt Oberst Michael Bauer, weil: Auch an den bisherigen Freiwilligenübungen, die in der Regel nur etwa zehn Tage andauern, kam es stets zu einem Ausfall an Einberufenen in der Höhe von etwa 30 Prozent – und der Einsatz rund um Covid 19 sehe nun immerhin drei Monate vor.

Drei Gründe für Befreiung

Formal können Milizionäre drei Gründe bei ihrem Antrag auf Befreiung geltend machen: Wirtschaftliche (weil der Betreffende etwa in der Firma unabkömmlich ist), persönliche (hier werden erschwerende familiäre Umstände akzeptiert) oder sogenannte "Gründe von Amtswegen". Letzteres betrifft etwa Personen, die in der kritischen Infrastruktur tätig sind, wie Ärzte in einschlägigen Abteilungen von Krankenhäusern. Schlagend wurde am häufigsten freilich Ersteres. "Wir haben versucht, ein gesundes Gleichgewicht zwischen den militärischen Notwendigkeiten und wirtschaftlichen Zwängen zu finden", erklärt dazu Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP).

Summa summarum hat die Miliz also jene Grundwehrdiener abgelöst, deren Dienst im März quasi über Nacht verlängert wurde. Sie wiederum wird Ende Juli von jenen Rekruten abgelöst, die gerade ihre Grundausbildung absolvieren. Bis auf Weiteres bleiben freilich auch Berufssoldaten bei den Einsätzen im Inland tätig – "für den Fall, dass eine zweite Welle kommt", so Bauer. Was ein erneutes Einberufen der Miliz betrifft, gäbe es aber "keine Planung". (Nina Weißensteiner, 24.5.2020)